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Der Kannibalen-Film "Rohtenburg" darf nicht in den deutschen Kinos gezeigt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, der Film verletze die Persönlichkeitsrecht von Armin Meiwes.
In Deutschland ist er verboten, auf einem spanischen Filmfestival erhielt er einen Preis: "Rohtenburg", der Streifen über den Kannibalen Armin Meiwes. Das Gruselstück soll noch dieses Jahr in die spanischen Kinos kommen.
Nach langjährigem Rechtsstreit kommt der Film über den Fall des sogenannten Kannibalen von Rotenburg am 18. Juni in die deutschen Kinos.
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