. .
Film, Kino, DVD
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
4. März 2006, 18:24 Uhr

Produzent klagt gegen Verbot

Die Produktionsfirma von "Rohtenburg" will gegen das Verbot des Films klagen. Ein Gericht hatte geurteilt, der Film verletze die Persönlichkeitsrechte Armin Meiwes, der als "Kannibalen von Rotenburg" bekannt geworden war.

Der "Kannibale von Rothenburg": Armin Meiwes© Michael Probst/AP

Der Produzent des Kannibalen-Films "Rohtenburg" will gegen das Verbot des Streifens vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. "Atlantic Streamline beabsichtigt, gegen die Entscheidung des OLG nicht nur in einem Hauptsacheverfahren, sondern auch mit einer Verfassungsbeschwerde vorzugehen", sagte der Anwalt der Produktionsfirma, Helge Sasse, der "Berliner Morgenpost". Bleibe der Film verboten, rechne seine Verleihfirma Senator Entertainment AG mit einem Gewinnausfall von einer Million Euro, hieß es in dem Bericht weiter. Sasse ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Verleihfirma.

Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hatte am Freitag geurteilt, der Psychothriller dürfe in Deutschland nicht gezeigt werden, weil er das Persönlichkeitsrecht des als "Kannibalen von Rotenburg" bekannt gewordenen Armin Meiwes verletze. Das Gericht gab damit der von Meiwes beantragten einstweiligen Verfügung gegen den von Regisseur Martin Weisz gedrehten Film statt. Das Persönlichkeitsrecht wiege schwerer als die Kunstfreiheit, auf die sich die kalifornische Produktionsfirma Atlantic Streamline berufen hatte.

Meiwes hatte 2001 einen Bekannten mit dessen Einverständnis im nordhessischen Rotenburg getötet, zerlegt und weitgehend aufgegessen. Nach Überzeugung des Gerichts beruht der Psychothriller auf der Grundlage wesentlicher Lebensbilder und Persönlichkeitsmerkmale von Meiwes. Der Film mit dem Hollywood-Schauspieler Thomas Kretschmann in der Hauptrolle sollte am 9. März in den Kinos anlaufen.

Reuters
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
"Rohtenburg" Kannibalen-Film in Deutschland verboten

Der Kannibalen-Film "Rohtenburg" darf nicht in den deutschen Kinos gezeigt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, der Film verletze die Persönlichkeitsrecht von Armin Meiwes. mehr...

 
stern testen, Serie sichern

Jetzt den stern inklusive der aktuellen Gesundheits-Serie testen! Jetzt sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (8/2012)
Whitney Houston