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7. Januar 2010, 12:40 Uhr

Polanski bittet um Urteil in Abwesenheit

Roman Polanski versucht, einer Auslieferung in die USA doch noch zu entgehen: Der Starregisseur hat beim Gericht in Los Angeles beantragt, den Vergewaltigungsprozess gegen ihn in seiner Abwesenheit fortzusetzen. Eine mögliche Reststrafe könnte er dann mit Glück in der Schweiz verbüßen.

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Seit mehr als 32 Jahren im Visier der US-Justiz: Filmemacher Roman Polanski© Jean-Paul Pelissier/Reuters

Regisseur Roman Polanski hat die US-Justiz gebten, den Vergewaltigungsprozess gegen ihn in seiner Abwesenheit fortzuführen. Einen entsprechenden Antrag reichten die Verteidiger des 76-Jährigen am Mittwoch bei Gericht in Los Angeles ein. Polanski wolle nicht in die USA zurückkehren, sondern während eines Verfahrens in der Schweiz unter Hausarrest bleiben, erklärte sein Anwalt am Mittwoch in L.A. Richter Peter Espinoza nahm den Antrag entgegen, forderte vor einer Entscheidung aber weitere Begründungen. Die nächste Anhörung ist für den 22. Januar angesetzt.

Polanski hofft offenbar darauf, einer Auslieferung in die USA doch noch zu entgehen. Er hatte das Schreiben Ende Dezember in seinem Schweizer Ferienhaus in Gstaad verfasst, wo er derzeit unter Arrest steht. Kurz vor Weihnachten hatte ein Berufungsgericht in Los Angeles angeregt, dass auch ohne Rückkehr des Angeklagten in die USA die Vorwürfe gegen ihn geprüft werden können. Eine Einstellung des Verfahrens lehnten die Richter ab. Sie räumten aber ein, dass – wie von Polanskis Verteidigern behauptet - bei dem Verfahren vor mehr als 30 Jahren möglicherweise Fehler gemacht wurden. Gebe es dafür Beweise, könne der 76-Jährige auch mit einer Freilassung rechnen, hieß es.

"Steht ihm nicht zu, den Verfahrensverlauf vorzuschreiben"

Espinoza und die Staatsanwaltschaft hatten dagegen in den vergangenen Monaten wiederholt betont, ein endgültiges Urteil sei nur in Anwesenheit des Angeklagten möglich. Der stellvertretende Bezirksstaatsanwalt David Walgreen bekräftigte am Mittwoch die Forderung. Die Staatsanwaltschaft sei durchaus bereit, sich den Vorwürfen von Polanskis Anwälten zu stellen, aber nicht, "während er in aller Behaglichkeit in seinem Schweizer Chalet bleibt". Wolle er seinen Prozess beschleunigen, könne Polanski auf eine Entscheidung der Schweiz auf das Auslieferungsgesuch der USA verzichten und sofort nach Los Angeles kommen. "Wir denken, es steht einem Flüchtling nicht zu, den Verlauf eines Gerichtsverfahrens vorzuschreiben," sagte Walgreen.

Sollte Polanski dennoch in Abwesenheit verurteilt werden und eine Reststrafe von weniger als sechs Monaten erhalten, so könnte er diese in der Schweiz verbüßen. Hintergrund ist der Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und den USA. Danach werden Verurteilte nur ausgeliefert, wenn ihre Strafe noch mindestens sechs Monate beträgt. Im Auslieferungsersuchen der USA an die Schweiz wird die mögliche Höchststrafe für Polanski zwar auf zwei Jahre beziffert. Nach Darstellung seiner Anwälte hat er davon aber bereits fünf Monate abgesessen, wenn man die 42 Tage Ende der 70er Jahre und die 70 Tage Auslieferungshaft seit seiner Verhaftung auf dem Flughafen Zürich-Kloten im September zusammenrechnet.

13-Jährige in der Villa von Jack Nicholson verführt

Die kalifornische Justiz verfolgt Polanski wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977. Der in Polen geborene Filmemacher bekannte sich damals schuldig, das Mädchen in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Champagner und Drogen gefügig gemacht und verführt zu haben. Sex mit einer Minderjährigen gilt in Kalifornien als Vergewaltigung. Polanski verbrachte 42 Tage unter psychiatrischer Beobachtung, floh aus Angst vor einer längeren Gefängnisstrafe dann aber unmittelbar vor der Urteilsverkündung nach Frankreich. Er hat die USA seitdem nie wieder betreten. Ende September wurde der Starregisseur in der Schweiz festgenommen und sitzt seitdem in Auslieferungshaft.

Polanski ist mit der französischen Schauspielerin Emmanuelle Seigner zusammen und hat mit ihr zwei Kinder. Zu seinen wichtigsten Werken gehören "Rosemaries Baby" (1967), "Tanz der Vampire" (1967) und "Chinatown" (1974). Für den Film "Der Pianist" erhielt er 2003 einen Oscar für die beste Regie.

mad/DPA/APD/AFP
 
 
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