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Der Kannibalen-Film "Rohtenburg" darf nicht in den deutschen Kinos gezeigt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, der Film verletze die Persönlichkeitsrecht von Armin Meiwes.
Er wird so schnell keine Menschen mehr schlachten und verspeisen können. Der Kannibale Armin Meiwes ist im zweiten Prozess zur Höchststrafe verurteilt worden: Lebenslänglich wegen Mordes.
Die Diskussion um das Zurückweichen vor dem Islamismus verstellt den Blick auf die ganz alltägliche Zensur: Immer öfter werden deutsche Künstler Opfer juristischer Angriffe.
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