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4. November 2006, 09:20 Uhr

Wie frei ist die Kunst?

Die Diskussion um das Zurückweichen vor dem Islamismus verstellt den Blick auf die ganz alltägliche Zensur: Immer öfter werden deutsche Künstler Opfer juristischer Angriffe.

Wem gehört die Geschichte? Die RAF auf der Bühne des Thalia Theaters© Arno Declair

Die Atmosphäre ist spannungsgeladen. Im Hamburger Thalia Theater verleiht der Regisseur Nicolas Stemann seiner Inszenierung von Elfriede Jelineks Stück "Ulrike Maria Stuart" den letzten Schliff. Im Halbdunkel der Ränge sitzt eine mehrköpfige, hervorragend ausgebildete Task Force und kaut an den Fingernägeln. Hin und wieder funkelt ein Lichtreflex auf den Metallspitzen gezückter Kugelschreiber. Bei zweideutigen Szenen werfen sich die Spezialkräfte nervöse Blicke zu, lassen ihre Kaumuskulatur spielen und machen sich dann eifrig Notizen. Hochkonzentriert arbeiten die Profis an einem effizienten Sicherheitskonzept. Das Bühnengeschehen wird von strategisch positionierten Überwachungskameras dokumentiert, die noch die kleinsten Details festhalten - Details, die später einmal sehr wichtig werden könnten. Nervosität, Anspannung, Krisenmanagement: So ungefähr kann man sich die Theaterproben nach einem Telefonat mit dem Thalia-Geschäftsführer Ludwig von Otting vorstellen. Leider ist es unmöglich, sich einen persönlichen Eindruck von den umfassenden Präventivmaßnahmen zu verschaffen, denn das Thalia Theater ist unter bedrohlichen Beschuss geraten und hat sich verbarrikadiert.

Was ist passiert? Welcher Prophet wird jetzt schon wieder auf offener Bühne geköpft? Welcher heilige Bart nun schon wieder abrasiert? Verstößt wieder ein Berserker aus dem Fundamentalistenlager des Regietheaters gegen die Scharia? Wird unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung etwa schon wieder von Terroristen bedroht? Tatsächlich geht es um Terroristen, aber diesmal nicht um islamische Fundamentalisten. Elfriede Jelineks experimentelles "Königinnendrama" vergleicht das Verhältnis der RAF-Terroristinnen Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof mit dem Machtkampf zwischen Maria Stuart und Elisabeth I. in Schillers Stück "Maria Stuart". Gewagt assoziiert, aber nicht verboten - noch nicht. Die leicht reizbare Publizistin Bettina Röhl hat im Juni einer öffentlichen Probe beigewohnt und sieht nun ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. In Stemanns Inszenierung baumelt die erhängte Ulrike Meinhof am Schluss minutenlang auf der Bühne. Ulrike Meinhof ist Röhls Mutter. Nach einigen Gesprächsversuchen, in denen Röhl der Nobelpreisträgerin unter anderem vergebens "autorenschaftliche Hilfe" angeboten hatte, haben sich die Fronten verhärtet. Ludwig von Otting erwähnt inzwischen eingegangene Anwaltsschreiben. Die nervöse Task Force im Halbdunkel des Theaters ist ein Anwaltsteam, mit dessen Hilfe man sich gegen eventuelle Klagen wappnen möchte.

Die Autorin von "Ulrike Maria Stuart": Elfriede Jelinek© Karin Rocholl

Die Kunst ist nicht mehr frei in Deutschland. Wer bei diesem Satz sofort an Islamisten, Karikaturenstreit und Berliner "Idomeneo"-Hysterie denkt, betrachtet die Sache zu einseitig. Denn erstaunlicherweise ist es die Auslegung von Grundrechten selbst, die die Spielräume der Kunst in letzter Zeit immer mehr einengt. Regelmäßig konkurrieren Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht miteinander, und immer öfter wird Klägern recht gegeben, die Künstlern Verletzung ebendieses Persönlichkeitsrechts vorwerfen. So akzeptierte das Berliner Landgericht 2003 eine entsprechende Klage der ehemaligen Lebensgefährtin des Autors Alban Nikolai Herbst und verbot die Veröffentlichung seines Romans "Meere". Im folgenden Jahr wurde Maxim Billers Roman "Esra" vom Oberlandesgericht München verboten. Im Juni 2005 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil. Die Richter befanden, der Roman greife in die Persönlichkeitsrechte von Billers Ex-Freundin und deren Mutter ein. Beide fordern inzwischen 100 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Autor. Der Prozess ist für den 8. November 2006 angesetzt. Nach anfänglicher Gleichgültigkeit der Öffentlichkeit haben sich nun mehr als hundert Künstler und Verleger mit Biller solidarisiert. Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch hat inzwischen eine Verfassungsbeschwerde gegen das OLG-Urteil beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Klageflut geht weiter. Vergangenen März hat der feinfühlige Kannibale Armin Meiwes Martin Weisz' Film "Rohtenburg" verbieten lassen, der kürzlich beim Internationalen Filmfestival Kataloniens ausgezeichnet wurde.

Schon vor der Uraufführung umstritten: Judith Rosmair und Susanne Wolff in Elfriede Jelineks RAF-Stück "Ulrike Maria Stuart"© Arno Declair

Einschüchternd schaukelt das Damoklesschwert der Zensur über den Kunstschaffenden. Vor Bettina Röhls juristischer Drohkulisse hat das Thalia Theater bis zur Uraufführung am 28. Oktober die Strategie der hochgezogenen Zugbrücke gewählt. Trotz regen Medieninteresses finden die Proben hinter verschlossenen Türen statt, damit keine Details nach außen dringen. Um eine kostspielige Verschiebung der Premiere durch eine einstweilige Verfügung zu verhindern, unternimmt das Theater alles, Jelineks Stück und Stemanns Inszenierung juristisch wasserdicht zu machen. Delikates wird gestrichen. Geschäftsführer von Otting sieht das ganz pragmatisch. Die gefilmten Proben ähneln mittlerweile wohl mehr einer Veranstaltung zur Sicherung entlastenden Beweismaterials als einem künstlerischen Findungsprozess. Von Otting schildert, wie seine juristische Task Force den Text nach etwaigen Rechtsverletzungen "durchflöht".

Wie frei ist eine durchflöhte Kunst? Wie groß sind die künstlerischen Spielräume noch, wenn ein Theater aus Kostengründen und Prozessscheu seine Inszenierungen nach erwartbaren Klagen ausrichtet? Vorauseilender Gehorsam, wie schon bei der Berli-ner "Idomeneo"-Inszenierung. Nicht einmal der Text des Jelinek-Stückes ist verfügbar: Laut Corinna Brocher vom Rowohlt Theater Verlag wünscht die Autorin keine Veröffentlichung. Inzwischen geht man also im Kulturbetrieb mit konspirativer Untergrundtaktik vor. Nicht etwa, um sich vor rasenden Fundamentalisten zu schützen, sondern um unseren amtlichen Zensoren möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten. Man fürchtet den Terror der Paragrafenreiter-Intifada.

Zahllos sind die Werke in der Literaturgeschichte, die aufgrund einer Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte hätten zensiert werden können. Bei klagefreudigeren Betroffenen wären Thomas Manns "Buddenbrooks" oder Goethes "Die Leiden des jungen Werther" nur geschwärzt oder gar nicht erschienen. Aber zum Glück gibt es auch immer wieder reale Vorbilder fiktiver Romanfiguren, deren Persönlichkeit so gefestigt ist, dass sie nicht sofort den Anwalt herbeizitieren müssen, um ihre Reputation vor Gericht zu verteidigen. Wird das freie Wort von Islamisten bedroht, ist die Empörung groß. Man wünscht sich ein ebenso großes Engagement für die Kunstfreiheit, wenn sie von rankünebeladener Klagewut beschnitten wird. Oder, um mit Thomas Mann zu sprechen: "Sagt nicht immer: Das bin ich, das ist jener. Stört nicht mit Klatsch und Schmähung (die) Freiheit (des Künstlers), die allein ihn befähigt, zu tun, was ihr liebt und lobt, und ohne die er ein unnützer Knecht wäre."

Übernommen aus ... Stern Stern
Ausgabe 44/2006

Stephan Maus
 
 
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