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28. November 2006, 19:04 Uhr

Schwere Niederlage für die Bahn

Im Urheberrechtsstreit um die Architektur des Berliner Hauptbahnhofs hat das Berliner Landgericht dem Architekten Meinhard von Gerkan Recht gegeben. Die Deutsche Bahn AG muss nun die unterirdische Flachdecke zurückbauen. Die Kosten sind immens.

Stein des Anstoßes: die Flachdecke im Untergeschoss. Architekt von Gerkan hatte eine andere Konstruktion geplant© Aleksandra Andrijasevic

Im millionenschweren Urheber-Rechtsstreit um eine Decke im neuen Berliner Hauptbahnhof hat der Architekt Meinhard von Gerkan einen ersten Erfolg erzielt: Das Landgericht Berlin gab am Dienstag in erster Instanz der Klage des Architekten gegen die Deutsche Bahn AG statt, mit der er die Entfernung einer Flachdecke im Untergeschoss des Bahnhofs verlangt hatte. Die habe er nicht geplant. Der Streit soll nach dem Willen der Bahn allerdings in eine weitere Runde gehen.

Nachträgliche Änderung war eigenmächtig von der Bahn gemacht worden

Der neue Berliner Hauptbahnhof war entgegen den ursprünglichen Planungen in einer abgespeckten Version errichtet worden, um nach Darstellung der Bahn Kosten zu sparen. Statt einer von Gerkan geplanten kathedralenartigen Gewölbedecke ließ die Bahn in dem Zwischengeschoss eine abgehängte Flachdecke einziehen. Dagegen klagte Gerkan wegen einer Verletzung seines Architekten-Urheberrechts. Die Flachdecke verfälscht laut Gericht den architektonischen Entwurf tief greifend.

Die Interessen des Architekten an seinem geistigen Werk hätten Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Eigentümerin. Die Bahn habe Gerkans ursprüngliche Pläne genehmigt. Die nachträgliche Änderung hätte ebenfalls der Zustimmung des Architekten bedurft, die aber nicht eingeholt worden sei. Der Einbau der Flachdecke sei daher als Verstoß gegen die Rechte des Architekten aus dem Urheberrechtsgesetz zu werten.

"Trickreiche Manöver"

Gerkan erklärte in der Verhandlung, dass der Hauptbahnhof durch die Umplanung als Gesamtkunstwerk entstellt worden sei. In der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochausgabe) kündigte er an, seinen ursprünglichen Entwurf nachträglich verwirklichen zu wollen, sollte das Urteil von den höheren Instanzen bestätigt werden.

Auch das oberirdische Glasdach hatte die Bahn um 100 Meter gekürzt© Michael Kappeler/DDP

Von Gerkan: Die Bahn wollte zeigen, "wer der Herr im Hause ist"

In dem Gespräch erhob der Architekt schwere Vorwürfe gegen den Bauherrn. Er beschuldigte die Bahn AG, mit "trickreichen Manövern" und "übelsten Methoden der Täuschung" vorgegangen zu sein. Ohne sein Wissen sei ein anderes Büro mit der Umarbeitung des abgestimmten Entwurfs beauftragt worden. Die Kostengründe, mit denen die Bahn die Veränderung des Entwurfs rechtfertigte, seien nur vorgeschoben, sagte Gerkan. Die wahren Gründe lägen "im menschlichen Bereich". Es sei darum gegangen, "ein Exempel zu statuieren, zeigen wer der Herr im Hause ist".

Unabhängig von dem Urteil beschuldigt von Gerkan die Bahn, Honorare an ihn nicht wie vereinbart gezahlt zu haben. Die Bahn-Anwälte hatten aber schon in der Verhandlung angekündigt, weitere Rechtsmittel einlegen zu wollen, wenn das Urteil zu Gunsten Gerkans ausfällt. (Aktenzeichen: 16 O 240/05 Landgericht Berlin.)

AP
 
 
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