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Figur von Justitia vor Gesetzestexten

Heimliche Aufnahmen auf Schlachthof: Gericht bestätigt Unterlassungsanspruch

Von Tierrechtsaktivisten bei illegalem Eindringen in einen Schlachthof angefertigte Videoaufnahmen dürfen einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zufolge von diesen nicht veröffentlicht werden. Das entschied das niedersächsische Gericht am Dienstag unter Verweis auf einen vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz in einem Zivilrechtsstreit zwischen zwei Aktivisten und einem Schlachthof. (Az. 13 U 45/25)