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Das Bundesverfassungsgericht hat zum zweiten Mal ein als Schockwerbung bekannt gewordenes Kampagnen-Motiv des italienischen Bekleidungsherstellers Benetton als nicht sittenwidrig beurteilt.
Ob Schockwerbung wie bei Benetton oder "Sex sells"-Kampagnen wie bei Sisley: die Werbung seit den Achtzigerjahren ist gerne mal provokativ, manchmal auch revolutionär gewesen. Eine Ausstellung in Düsseldorf zeigt nun die besten Kampagnen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts verwehrt sich gegen Spekulationen über ein NPD-Verbot. Die Entscheidung werde im März bekannt gegeben.
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