
Schleswig-Holsteins Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Dr. Gitta Trauernicht (SPD)© Bodo Marks/DPA
Viel Wirbel also um eine Doku-Soap, die noch nicht einmal gesendet wurde. Und jetzt kommt auch noch die Kieler Jugendministerin mit markigen Worten. Denen sie auch Taten folgen lässt: Trauernicht hat inzwischen die Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) eingeschaltet, die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk. Dieser Weg steht ihr selbstverständlich frei - wie jedem anderen Bundesbürger übrigens auch. Und offenbar war die Politikerin nicht die Erste, die sich über die noch nicht ausgestrahlte Sendung beschwert hat: Die KJM bestätigte auf Nachfrage von stern.de den Eingang mehrerer Ersuche in Bezug auf "Erwachsen auf Probe".
Vorab einschreiten kann die Kommission jedoch nicht. Das weiß auch Gitta Trauernicht. Denn das Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht. "Eine Zensur findet nicht statt", heißt es im Artikel 5 des Grundgesetzes.
Genauso, wie kein Journalist in Deutschland seinen Text vorab einer staatlichen Medienaufsicht vorlegen muss, hat kein Sender die Pflicht, seine Inhalte vorab genehmigen zu lassen. Es gibt für die privaten Anstalten die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), der Sender ihre Inhalte vorab zur Begutachtung vorlegen können, was RTL im Fall von "Erwachsen auf Probe" getan hat. Mit dem Resultat, dass nichts zu beanstanden war.
Die Kommission für den Jugendmedienschutz darf erst nachträglich aktiv werden, indem sie die Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle überprüft. Dass sie eine Beurteilung der FSF kritisiert, kommt aber nur in den wenigsten Fällen vor. Die Ausstrahlung von "Erwachsen auf Probe" kann die Ministerin auf diesem Wege also nicht verhindern.
Trauernicht geht sogar noch weiter: Sie fordert die Jugend- und Ordnungsämter auf, sofort zu handeln, falls Familien aus Schleswig-Holstein an der Doku-Soap teilnehmen. Aus dem Ministerium heißt es hierzu: "Die Jugendämter müssen bei Kindeswohlgefährdungen einschreiten. Ordnungsämter haben vor allem die Aufgabe der Gefahrenabwehr, insofern kann es bei Kindeswohlgefährdungen alles veranlassen, was für die Babys zur Gefahrenabwehr beiträgt." Löst man das Problem also, indem man Familien drangsaliert, die an einer Fernsehsendung teilnehmen? Wie weit darf der Staat überhaupt in Familien eingreifen? Hier geht es um eine grundlegende Abwägung zwischen staatlichen Schutzbefugnissen auf der einen und persönlichen Freiheitsrechten auf der anderen Seite.
Die Jugendministerin zögert nicht lange: Innerhalb ihres Ministeriums lässt sie bereits Gesetzesänderungen prüfen. Ob daraus etwas wird, bleibt abzuwarten. Deutlich mehr verspricht da ihre Ankündigung, auf der Jugendminister-Konferenz rechtliche Lücken im Kinderschutz zu identifizieren, um Kindeswohlgefährdung dieser Art künftig zu verhindern. Ob man damit aber die Ausstrahlung einer TV-Sendung verhindert? Schwer zu glauben, zumal das Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland sehr hoch geschätzt wird.
Schon jetzt hat die Debatte einen Gewinner: RTL. Mit jedem empörten Experten, mit jeder aufgebrachten Politikerin gelangt das neue Format in die Medien und bekommt kostenlose Werbung. Nicht wenige Zuschauer dürften am 3. Juni einschalten, um auch an dem Aufreger teilzuhaben und zu sehen, ob das wirklich so schlimm ist. Passend dazu kündigte der Privatsender RTL 2 den Start einer auf acht Teile angelegten Dokusoap mit dem Titel "Wunschkind" an, bei der werdende Eltern gefilmt werden.
Was ist aber die Konsequenz daraus? Muss man jedes Format hinnehmen, nur weil der Protest dem Sender nützen könnte? "Diese Sendungen werden sowieso bekannt. Man kann nicht alles kommentarlos hinnehmen, nur weil es anderen nützen könnte", sagt Paula Honkanen-Schoberth vom Kinderschutzbund. Ihre Einwände gegen die RTL-Baby-Sendung klingen durchaus plausibel. Auch wenn "Erwachsen auf Probe" ein Millionenpublikum finden wird, so erfährt die Öffentlichkeit immerhin, wie Fachleute zu dem stehen, was im Fernsehen gezeigt wird.
Ob die Kieler Jugendministerin mit ihren markigen Ankündigungen mehr bewirken kann, bleibt abzuwarten.