Das war bisher anders, inzwischen sind die Mediatheken schon gehörig angeschwollen. Nun müssen überall möglichst automatische Löschfunktionen angebaut werden. Manche Inhalte aber - so sie von besonderem kulturellen oder historischen Wert sind - sind davon ausgeschlossen. Auch hier droht hübscher Interpretationsstreit! Guido Knopp darf bleiben, die Kochshow von Markus Lanz muss gehen?
Und was ist, wenn Passagen längst als Videoschnipsel auf Youtube zu sehen sind, wenn einzelne Programme eigene Youtube-Channels eröffnen, wie dies jüngst "Maybrit Illner" (ZDF) tat? Was, wenn Inhalte als Videos an private Verlage verkauft worden sind? Selbst die einfachste Bestimmung des neuen Gesetzes birgt Sprengstoff.
Die prächtigste neue gesetzliche Bestimmung aber betrifft die Zukunft der "Telemediendienste" öffentlich-rechtlicher Sender. Was sie dürfen, soll ein Drei-Stufen-Test ermitteln. Subjekt dieses Verfahrens sind die Rundfunkräte, deren unabhängige Aufsicht gegenüber den Sendern gestärkt werden soll. Betrifft das Angebot nicht nur die einzelnen regionalen Sender, sondern auch das Gemeinschaftsprogramm der ARD, hat am Ende auch noch die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) zu befinden.
Die Rundfunkräte geben Gutachten in Auftrag, die festzustellen haben, ob das Angebot erstens dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht. Welchen Beitrag es zweitens zum publizistischen Wettbewerb leistet, d.h. ob es eventuell nur dazu da ist, kommerzielle Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen. Und drittens wie die Kosten sind bzw. wie das Preis-Leistungs-Verhältnis zu bewerten ist. Darum Drei-Stufen-Test.
Die Verfahren werden wohl bis zum Sommer 2010 dauern. Pro Gutachten rechnen Eingeweihte mit Kosten bis zu einer Million Euro. Fünf Konzepte (wdr-online; wdr-text; wdr-webchannel; Sportschau.de und Einsfestival.de) lässt zum Beispiel der in Köln ansässige WDR-Rundfunkrat prüfen. Mehr als 30 Tests werden insgesamt erwartet. Die wichtigsten, die noch in diesem Monat beginnen sollen, betreffen tagesschau.de; br-online und sport.ard.de. Zwei Gutachten sind schon abgeschlossen: Durchgewunken wurden die Online-Mediathek des NDR und das geplante Kinderangebot kaninchen.de und kika.plus des in Erfurt residierenden Kinderkanals.
Diese Gutachten sind so ausgegangen, wie die zuständigen Sender es wünschten. Das wiederum provozierte Kritik aus den Reihen der für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständigen Landesmedienanstalten. Deren Direktorenkonferenz (DLM) monierte, die Gutachten seien davon ausgegangen, dass öffentlich-rechtliche Angebote per se höherwertig seien als die der privaten Konkurrenz. Rechtzeitig vor der großen Welle zu bestellender Gutachten hat Ulf Böge, der frühere Chef des Bundeskartellamtes, in Bonn das Institut EE&MC gegründet und preist sich als geradezu prädestiniert fürs unabhängige Gutachterwesen an. Selbstverständlich stehe er für "Gefälligkeitsgutachten" nicht zur Verfügung, gleichwohl sei selbstverständlich auch nicht auszuschließen, dass das Ergebnis einer unabhängigen Prüfung am Ende dem Auftraggeber nicht schade. Sieh da!
Dass unser junger Online-Redakteur nun löscht und löscht, mag seiner Vorstellung nicht entsprechen. Sicher entspricht dies auch nicht den Möglichkeiten und dem Sinn des Internet. Dennoch versuchen einige Online-Verantwortliche, z.B. beim WDR, aus der Not eine Tugend zu machen. Sie sprechen dann von "Qualität statt Quantität", einem besser sortierten Angebot, von einer "Konzentration auf das Wesentliche". Alles, was jetzt veranlasst wird, muss "gerichtsfest" und "EU-fest" sein, wie es im Fachjargon heißt.
Tatsächlich bietet das Internet die Möglichkeit, das Wissen der Welt abzubilden. Das Löschen von Einträgen, eine abgezirkelte Verweildauer und insbesondere der wilde Streit um Einzelheiten des Erlaubten und Verbotenen passt nicht zu diesem Hyper-Medium. Es könnte ein offenes Forum der interessanten und nützlichen Beiträge, egal ob Text, Foto, Audio oder Video sein. Der komplizierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein Dokument des Übergangs - vom klassischen Sender zur Plattform, vom auf Exklusivität bedachten Eigentümer zum Netzwerk.
Es gibt einen Vorschlag, der ursprünglich vom Vorstandschef des Axel Springer Verlags, Matthias Döpfner, stammt und besser für "Systemklarheit" sorgt als die seit dem 1. Juni rechtsgültige kleinteilige und kostspielige Regulierung: Lasst die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf allen Kanälen alles machen - nur eins nirgendwo: Werbung.