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3. Juli 2009, 16:10 Uhr

Ermittlungen gegen RTL-Sendung eingestellt

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen die umstrittene RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe" eingestellt. Die Vorwürfe der Körperverletzung oder Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht waren nicht nachweisbar, so Oberstaatsanwalt Rainer Wolf.

RTL,

Solche Bilder entsetzen professionelle und auch selbst ernannte Kinderschützer: junge Teilzeiteltern bei "Erwachsen auf Probe"© RTL

Er bestätigte damit einen Bericht der Online-Ausgabe der "Kölnischen Rundschau". Bei der Anklagebehörde waren seit Mitte Mai rund 60 Anzeigen von Fernsehzuschauern und Verbänden eingegangen.

Die Fernsehsendung, in der Teenager-Paare mit Leih-Babys das Eltern-Sein ausprobieren dürfen, hatte bereits vor Beginn der Ausstrahlung Anfang Juni für Aufregung gesorgt. Zahlreiche Organisationen, darunter der Kinderschutzbund, liefen Sturm gegen die Serie. Klagen gegen die Ausstrahlung scheiterten erst Stunden vor Sendebeginn.

"Es ist nicht unsere Aufgabe, der Sendung ein Qualitätszeugnis auszustellen", sagte Oberstaatsanwalt Wolf. Strafrechtlich sei an dem Format jedenfalls nichts zu beanstanden. Grundsätzlich könne aber jeder Zuschauer mit seiner Fernbedienung selber entscheiden, ob er diese Sendung gut oder schlecht finde.

RTL überrascht Ergebnis der Ermittlungen nicht

RTL-Sprecher Christian Körner erklärte, das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen sei für den Sender nicht überraschend. Die Doku-Soap, die insgesamt auf acht Teile ausgelegt ist, lag beim Publikum der 14- bis 49-Jährigen nach des ersten fünf Folgen laut RTL durchschnittlich bei einem Marktanteil von 17,7 Prozent. Bei den 14- bis 29-jährigen Frauen erreichte der Marktanteil im Schnitt 32,3 Prozent.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten hatte die erste Doppelfolge als "weder pädagogisch wertvoll noch pädagogisch begründet" kritisiert. Säuglinge würden für dramaturgische Effekte eingesetzt und die jugendlichen Teilnehmer mit Berufung auf ein oberflächliches und vermeintlich pädagogisches Ziel einem Realitätsschock ausgesetzt, erklärte die Kommission. Eine Menschenwürdeverletzung oder eine Beeinträchtigung von Zuschauern liege aber nicht vor. Am 15. Juli will die Kommission über weitere Folgen entscheiden.

AP
 
 
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