Agenten des US-Geheimdienstes CIA haben bei ihren Verhören ihre Gefangenen mit menschenunwürdigen Praktiken behandelt und gefoltert. Ein Bericht führt die Methoden nun detailliert auf. Eine Liste der Unmenschlichkeit. Von Felix Disselhoff
Das Dokument, das das US-Justizministerium am Montag veröffentlichte, dürfte weder dem US-Auslandsgeheimdienst CIA noch den Verantwortlichen der Vorgängerregierung unter Präsident George W. Bush gefallen. Es handelt sich um einen 160-seitigen Bericht, der lange Zeit unter Verschluss war. Dieser gibt detailliert Aufschluss über die verschiedenen Foltertechniken der CIA im "Krieg gegen den Terror". Mutmaßlichen Terroristen wurde beispielsweise angedroht, dass ihre Kinder umgebracht oder Mütter missbraucht würden.
In dem am Montag in Washington veröffentlichten Bericht aus dem Jahr 2004 werden solche Maßnahmen scharf kritisiert. CIA-Beamte seien auch weiter gegangen, als ihnen das Justizministerium in der Amtszeit von George W. Bush genehmigt hätte, heißt es. Die CIA habe "nicht erlaubte" und "inhumane" Praktiken bei mutmaßlichen Spitzen-Terroristen angewandt.
Lücken in Verhör-Protokollen
So soll dem mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001, Khalid Sheik Mohammed, mit der Tötung seiner Kinder gedroht worden sein. Sollte es weitere Anschläge in den USA geben, "werden wir deine Kinder umbringen", sagte ein Vernehmungsbeamter einem Kollegen zufolge. Ein Beamter, der nach eigener Aussage nie in Verhören geschult wurde, quetschte einem Verdächtigen mehrmals die Halsschlagader ab, bis jener in Ohnmacht fiel. Dann rüttelte er den Verdächtigen wieder wach. CIA-Agenten inszenierten mindestens eine Scheinhinrichtung, um einen Verdächtigen zum Reden zu bringen. - Beamte im CIA-Hauptquartier drängten Verhörspezialisten dazu, den Verdächtigen Abu Subaydah weiterhin dem sogenannten Waterboarding zu unterziehen, obwohl jener nach Ansicht seiner Verhörer mit den Ermittlern zusammenarbeitete.
Um den Gesundheitszustand der Insassen und Fortschritte bei den Verhören dokumentieren zu können, beraumte das US-Justizministerium außerdem umfangreiche Videoaufnahmen der Befragungen an. Im Fall des Verdächtigen Abu Zubaydah enstanden zwischen 2002 und 2003 92 Videobänder. Auf zwölf von ihnen wurden die "speziellen" Fragetechniken aufgezeichnet. Doch bei einer Durchsicht der Bänder im Mai 2003 durch Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft waren elf der Bänder plötzlich unbespielt, auf weiteren zwei waren nur zwei Minuten einer Aufnahme zu sehen. Bei einem Vergleich mit den Logbüchern der Befragung stießen die Kontrolleure auf 21 Befragungsstunden, die nicht mehr auf Videobändern festgehalten waren. Doch in mindestens zwei weiteren Fällen sei laut Logbuch "Waterboarding" angewandt worden. Außerdem hätten einige Agenten die Technik anders, mithin falsch praktiziert, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. So hätten die Ermittler abweichend von den Vorgaben des Justizministeriums zu große Mengen Wasser auf die Gesichter der Häftlinge gegossen worden.
Wir haben uns den 160 Seiten starken Bericht etwas genauer angeschaut und die erlaubten sowie illegalen Verhörmethoden aufgelistet und beschrieben. Dabei sind die englischen Begriffe zum Teil nur schwer ins Deutsche zu übersetzen. Deshalb haben wir sie in den Überschriften im Original belassen und in den Erläuterungen übersetzt.