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2. Juni 2009, 20:00 Uhr

Großreinemachen im Internet

Seit dem 1. Juni gilt der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, ein bürokratisches Monster. Die kleinteilige und kostspielige Regulierung schränkt das Internet-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender ein. Dort hat das große Löschen und Testen begonnen. Von Bernd Gäbler

 
Medienkolumne, Gäbler, Rundfunkänderungsstaatsvertrag

"Welche Krawatte passt zu mir": Beim HR legt man den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag offenbar deutlich großzügiger aus als beim ZDF© Screenshot

Löschtaste betätigen. Stellen wir uns einen jungen Journalisten vor, der es nach harter Konkurrenz und vielen Bewerbungen bis in die Online-Redaktion eines öffentlich-rechtlichen Senders geschafft hat. Er kann gut schreiben, versteht etwas von der grafischen Aufbereitung von Texten, Redaktionssysteme beherrscht er allemal. Jetzt sollte es losgehen. Doch womit ist er seit Wochen beschäftigt? Mit dem Betätigen der Löschtaste. Eine Urteilsdatenbank im "Ratgeber Recht"? Weg damit! Das virtuelle WG-Spielchen "Zimmer frei"? Ab in den Orkus! Ein virtuelles Tierheim, der Glückwunsch-Service im Videotext, der beliebte "Einslive Liebesalarm" - das alles geht nicht mehr.

Etwa zwei Drittel seiner im Internet stehenden Dokumente will der WDR beseitigen; 80 Prozent oder exakt 93.500 Textseiten will das ZDF bis zum Jahresende löschen. Jetzt, wo sie mit dem Einschmelzen beginnen, merkt man erst, wie groß eigentlich das Internet-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender ist.

Die neue Gesetzeslage

Dieses Großreinemachen in den sogenannten "Telemediendiensten" erfolgt nicht ganz freiwillig. Tatsächlich zwingt die neue Rechtslage die Sender zum Aufräumen. Seit dem 1. Juni nämlich gilt der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der tatsächlich so kompliziert ist, wie er klingt. Im Wesentlichen ist dieses Gesetz ein Kompromiss zwischen Berlin und Brüssel, den Ländern und dem Bund, den öffentlich-rechtlichen Sendern und den privaten Verlegern.

Entsprechend wild ist das Gerangel um Auslegungen und Interpretationen des Gesetzes; vermutlich wurde nicht Rechtsfrieden gestiftet, sondern die Grundlage für neuen Streit gelegt. Gedeihen werden lobbyistisches Gezerre und ein ausuferndes Gutachterwesen. Denn geregelt werden soll, was die durch Gebühren finanzierten und der Allgemeinheit verpflichteten öffentlich-rechtlichen Sender im Netz tun dürfen und was nicht. Drei Elemente sind prägend für die neue Rechtslage:
- eine "Negativliste"
- die Verweildauer
- der Drei-Stufen-Test

Erstens: die "Negativliste"

Die mit dem Gesetz verabschiedete "Negativliste" legt fest, was öffentlich-rechtliche Sender im Netz (das betrifft ebenso den Videotext und die Webchannel des Hörfunks) auf keinen Fall anbieten dürfen. Dazu zählen: Spiele ohne Bezug zu einer konkreten Sendung, Programme wie Gehaltsrechner oder Steuertabellen; Stellen-, Kontakt- oder Partnerschaftsbörsen wie eben der "Einslive Liebesalarm". "Bewertungsportale für Dienstleistungen, Einrichtungen und Produkte". Anzeigen und Branchenverzeichnisse sind ohnehin verboten. Solche Portale sollen kommerziellen Anbietern vorbehalten bleiben.

Die Rechtsaufsicht liegt bei den Bundesländern. Die Sender müssen dafür sorgen, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Das Durcheinander kann man sich in etwa vorstellen. Von 4000 Kochrezepten, die es allein beim ZDF gibt, will der Sender nur 3000 löschen. 1000 Rezepte bleiben also. Auch sonst herrscht ein ungeregeltes Treiben: Der SWR-Autoexperte Constantin Beims aus Stuttgart (ein Schelm, wer Böses dabei denkt!) empfiehlt im Netz "die neue S-Klasse, das erste deutsche Auto mit Hybrid-Antrieb" mit den Worten: "überraschend gut und v.a. flott". Computer-Experte Alexander Hoffmann schreibt über das Aldi-Notebook: "Alles, was ein Laptop haben muss".

Auf den Websites der "Service-Zeiten" beim WDR verschwinden dagegen alle Link-Übersichten. Selbst eine Reihe von Spielen zum Kinderradio "Lilipuz" gibt es nicht mehr. Allein auf dem Nachrichten-Portal "heute.de" will das ZDF 28.000 Textseiten und beim Sport noch einmal 18.700 Dokumente liquidieren, währendbeim Hessischen Rundfunk weiterhin noch ohne weiteres "Nudeln kochen wie in Italien", "Welche Geldkarte ist für Jugendliche geeignet?" oder auch der Ratgeber "Job und Karriere" zu finden sind. Dort findet sich auch der "Experten-Tipp": "Welche Krawatte passt zu mir?" Ein herrliches Durcheinander!

Wird der Interessenverband der privaten Konkurrenz, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), nun Fahnder durchs Netz schicken? Wie werden die Länder ihre Rechtsaufsicht ausüben? Rollt eine Prozesslawine an? Müssen die EU-Wettbewerbshüter nun die öffentlich-rechtlichen Rezepte für Kohlrouladen zählen? Oder bleibt es nach einer ersten, großen Streichorgie bei ARD und ZDF im Wesentlichen, wie es früher war? Geklärt ist nichts, obwohl im Gesetz zumindest halbwegs klar steht, was ARD und ZDF nicht dürfen.

Zweitens: die Verweildauer

Die neue Rechtslage betrifft insbesondere die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender. In jederzeit abrufbaren Videos (on demand) liegt ohne Zweifel die televisionäre Zukunft. Und das Internet kann diese Videos bereitstellen und gleichzeitig speichern, sodass nichts verloren geht. Das neue Recht aber sieht eine begrenzte Verweildauer für normal ausgestrahlte Sendungen vor: Sieben Tage darf ein Programm noch im Netz stehen.

Zur Person

Zur Person Bernd Gäbler, geboren 1953 in Velbert/Rheinland, ist Publizist und Dozent für Journalistik. Er studierte Soziologie, Politologie, Geschichte und Pädagogik in Marburg. Bis 1997 arbeitete er beim WDR (u.a. "ZAK"), beim Hessischen Rundfunk ("Dienstags - das starke Stück der Woche"), bei Vox ("Sports-TV"), bei Sat.1 ("Schreinemakers live", "No Sports"), beim ARD-Presseclub und in der Fernseh-Chefredaktion des Hessischen Rundfunks. Bis zur Einstellung des Magazins leitete er das Medienressort der "Woche". Von 2001 bis Ende 2004 fungierte er als Geschäftsführer des Adolf-Grimme-Instituts in Marl.

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Die Medienkolumne

Bernd Gäbler kommentiert regelmäßig die aktuellen Ereignisse aus der Medienwelt

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