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Der Fall Nadja Benaissa kommt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat Anklage gegen die No-Angels-Sängerin erhoben. Ihr wird vorgeworfen, einen Mann wissentlich mit dem HIV-Virus infiziert zu haben.
No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa ist wieder auf freiem Fuß. Der Richter setzte den Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung aus und entließ sie aus der Untersuchungshaft. Ausgestanden ist die Angelegenheit damit aber noch nicht.
Die Kritik an der Verhaftung von Nadja Benaissa nimmt zu. Die No-Angels-Sängerin werde durch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in fataler Weise vorverurteilt, kritisieren sowohl Medienexperten als auch die Aids-Hilfe. Die hessische Justiz hält trotzdem unbeirrt an der U-Haft fest.
Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa ist zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, weil sie trotz einer HIV-Infektion ungeschützten Sex hatte.
Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa ist zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, weil sie trotz einer HIV-Infektion ungeschützten Sex hatte.
Sie hat ungeschützten Geschlechtsverkehr trotz ihrer HIV-Infektion gestanden. Dass Nadja Benaissa deshalb ins Gefängnis gehen muss, glaubt selbst der Anwalt des Nebenklägers nicht. Stattdessen werde die No-Angels-Sängerin wohl mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Der umstrittene Fall der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat das kaum mehr beachtete Thema HIV wieder in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Das ist gut, sagen Fachleute, denn die Krankheit sei trotz medizinischer Fortschritte nach wie vor extrem gefährlich - und werde immer öfter unterschätzt.
Nach der Festnahme von Nadja Benaissa werden die Vorwürfe am Vorgehen der Behörden lauter. Durfte die Staatsanwaltschaft intime Details über die No-Angels-Sängerin ausplaudern? Ein Gericht übt zumindest indirekt Kritik. Die Sängerin bleibt jedenfalls vorerst in Untersuchungshaft.
Weil sie einen Mann beim Geschlechtsverkehr wissentlich mit HIV infiziert haben soll, ist No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa verhaftet worden. In der deutschen Rechtsprechung kein Einzelfall. Die Strafverfolgung von HIV-Positiven ist jedoch umstritten.
No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa sitzt in Haft, weil sie trotz ihrer HIV-Infektion mit mindestens drei Partnern ungeschützten Sex gehabt haben soll. Einer der Männer soll sich dabei angesteckt haben. Die Anwälte der Sängerin werfen der Staatsanwaltschaft Indiskretion vor.
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