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17. Juli 2008, 14:49 Uhr
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Verleger wollen ARD und ZDF begrenzen

Das Internet-Angebot von ARD und ZDF soll eingeschränkt werden - das fordern die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger in einer gemeinsamen Erklärung. Demnach sollen sich die Webseiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Videos und Audioformate konzentrieren und auf Werbung verzichten.

Wenn es nach den Verlegern geht, wird das Online-Angebot von ARD und ZDF begrenzt© Torsten Silz/DDP

Große deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverlage haben eine drastische Einschränkung der Internet-Aktivitäten von ARD und ZDF sowie den Totalverzicht der Sender auf Werbung und Kommerz gefordert. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollten nur Bewegtbilder und Audio im Netz anbieten dürfen und jede Form von privatwirtschaftlicher Betätigung aufgeben, heißt es in der "Münchner Erklärung". Erstunterzeichner sind die Vorstandsvorsitzenden und Verleger der Medienhäuser Burda, Gruner + Jahr, Axel Springer, Bauer, Ganske, Madsack, Ippen, Medienholding Nord, Liboriusblatt und Weltbild sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

Durch die ständige Expansion des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks seien unabhängige Presse und Medienpluralismus in Deutschland bedroht, heißt es in der Erklärung. ARD und ZDF sollten sich daher ausschließlich über Gebühren finanzieren, Beteiligungen an privatwirtschaftlichen Unternehmen "gänzlich abgebaut und untersagt werden". Mit dem Grundsatzpapier strebten die Verleger ein faires Zusammenspiel von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und freier Presse an, teilte der VDZ weiter mit.

Schächter: "Papier von gestern"

ZDF-Intendant Markus Schächter sagte, die "Münchner Erklärung" sei "schon heute ein Papier von gestern". Das Dokument verkenne, "wo die eigentliche Gefahr für die Zukunft unserer Medienordnung droht. Sie droht von internationalen Megaplayern wie Google, Yahoo oder Gazprom.Media. In der Sache enthält das Papier kein einziges neues Argument", erklärte Schächter.

Die Verleger fordern dagegen eine Debatte über Auftrag und Grenzen des Rundfunks. Die bisher geplanten Regelungen im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag reichten nicht aus, "das Expansionsstreben der öffentlich-rechtlichen Sender in geordnete Bahnen zu lenken", heißt es in der Erklärung. Als Beispiel wird der geplante Ausbau der digitalen ZDF-Spartenkanäle zu Vollprogrammen genannt.

Mit jährlich sieben Milliarden Euro Gebühren versuchten die Anstalten auf allen Wegen, ihr Fernseh- und Radioprogramm zu verbreiten. Sie setzten die private Presse damit einer Wettbewerbsverzerrung aus. Im Gegensatz zu ARD und ZDF böten die Zeitungen und Zeitschriften im Internet Vielfalt und Qualität, ohne dafür eine gesicherte Finanzierung zu haben.

Öffentlich-rechtliche Medien sollten sich auf Fernsehen und Radio sowie auf Abrufangebote für Bewegtbilder und Ton beschränken. "Jedes andere Mittel der journalistischen Darstellung hat zu unterbleiben", heißt es in dem Papier. Redaktionelle Textbeiträge im Netz sollten sich eindeutig auf konkrete Sendungen beziehen und keine davon losgelöste Berichterstattung mit Sendungsthemen sein. Die Angebote dürften nicht länger als sieben Tage im Netz stehen.

Angesichts der Veränderungen in der Medienwelt sollte die Politik das Rundfunksystem in Deutschland auch für das Internet definieren. Der sogenannte Drei-Stufen-Test, mit dem neue Angebote der Anstalten geprüft werden sollen, dürfe nicht wie geplant Sache der internen Anstaltsgremien sein, sondern "muss von unabhängigen Dritten unter Beteiligung der betroffenen privaten Medien durchgeführt werden", fordern die Verleger.

DPA
KOMMENTARE (1 von 1)
 
O.Bi (17.07.2008, 19:05 Uhr)
Neiddebatte :-)
Und gerade diese Kläger haben jedem vorgeworfen eine "Neiddiskussion" zu fürhern.
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