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1. April 2009, 19:05 Uhr

Eva Herman scheitert endgültig vor Gericht

Eineinhalb Jahre lang kämpfte die frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman gerichtlich gegen ihre Kündigung. Nun hat das Hamburger Landesarbeitsgericht die 50-Jährige gestoppt: In einem Berufungsverfahren wiesen die Richter die Klage Hermans gegen die Auflösung ihres Arbeitsvertrags beim NDR endgültig zurück.

Eva Herman, Herman, NDR, Tagesschau-Sprecherin

Es bleibt dabei: Der NDR hat Ex-Tagesschau-Sprecherin Eva Herman rechtmäßig gekündigt© Ulrich Perrey/DPA

Die frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman hat ihren eineinhalbjährigen Rechtsstreit gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) verloren. In einem Berufungsverfahren bestätigte das Hamburger Landesarbeitsgericht am Mittwoch die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Klage Hermans gegen die Auflösung ihres Arbeitsvertrags beim NDR zurück. Eine Revision ließ es nicht zu.

Nach umstrittenen Äußerungen der 50-Jährigen über die NS-Zeit hatte der Sender im September 2007 die Zusammenarbeit mit Herman beendet. Dagegen war die Moderatorin gerichtlich vorgegangen. Ihrer Meinung nach war sie beim NDR fest angestellt, weshalb die Vertragsauflösung nicht rechtens gewesen sei. Das Gericht folgte nun jedoch der Argumentation der Gegenseite und bewertete Herman lediglich als freie Mitarbeiterin, die sich nicht auf den für Arbeitnehmer geltenden Kündigungsschutz berufen könne.

Ex-Kollegen widersprechen Herman

Herman hatte argumentiert, dass sie in die Dienstplangestaltung des NDR fest eingebunden worden sei und gewünschte Urlaube nicht habe nehmen können. Daher sei sie faktisch eine Arbeitnehmerin gewesen. Dies sah das Gericht in der Beweisaufnahme, bei der auch die "Tagesschau"-Sprecher Jan Hofer, Jens Riewa und der ehemalige "Tagesschau"-Chefsprecher Jo Brauner als Zeugen aussagten, jedoch nicht bestätigt. Die Sprecher hätten ihre Dienste selbstständig "in einer Art Selbstorganisation (...) untereinander abgesprochen", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Schaude. Das sei für ein Arbeitsverhältnis absolut untypisch.

Überrascht über das Urteil äußerte sich Hermans Anwalt Dirk Feldmann. Er habe nicht mit einer negativen Entscheidung gerechnet, nachdem das Gericht beim vorigen Verhandlungstermin Anfang Februar noch Sympathien für die Kläger-Position habe erkennen lassen. Er werde mit seiner Mandantin nun überlegen, wie es weitergehe.

Herman hat noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einzureichen und auf diesem Weg doch noch eine Revisionsverhandlung zu erzwingen. Das Verfahren sei aber sehr zeitaufwendig und die Erfolgsaussichten unklar, räumte Feldman ein. "Da muss man realistisch sein", sagte er. Herman selbst war bei der Verhandlung anwesend, äußerte sich zu dem Urteil aber nicht.

DPA
 
 
KOMMENTARE (5 von 5)
 
kralli19 (01.04.2009, 23:23 Uhr)
@ jomimo
Das ist nur der Beißreflex, wenn jemand etwas öffentlich äußert, was politisch nicht korrekt ist.
Siehe letztens den Politiker, der es gewagt hatte, nicht alles in der DDR zu verteufeln sondern auch gute Dinge in der DDR gesehen hatte....differenzierte Sichtweise ist halt heutzutage nicht opportun.
jomimo (01.04.2009, 21:51 Uhr)
Warum der Hass auf diese Frau ?
Eva Herman hat eine Meinung entgegen des Gutmenschen - Mainstreams, so what ? Das ist kein Grund, diese Person zu schaassen.
Was maßt Ihr euch eigentlich an ??
guenni22 (01.04.2009, 21:00 Uhr)
nix kapiert
die gute, hat wahrscheinlich wieder nix kapiert. unsere gute mutter eva. na wenigstens haben die richter ein erbarmen mit den zuschauern. so bleibt uns diese fleischgewordene dummheit wenigstens in den nachrichten erspart.
hannes_schinder (01.04.2009, 20:55 Uhr)
Gut so!
Als Sprecherin sollte Frau Herrmann wissen wassie sagt.
Angste (01.04.2009, 20:20 Uhr)
Für das Finanzamt selbständige Unternehmerin,
für die Sozialversicherungen selbständig, aber für das Arbeitsrecht angestellt? Weil sie als Selbständige sich auch trotzdem an Sendezeiten, an die Freizeit anderer anpassende mußte war sie angestellt?
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