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10. August 2005, 16:57 Uhr

Günther Kaufmann droht erneut Gefängnis

Er saß zwei Jahre unschuldig im Gefängnis und ist erst seit Januar wieder auf freiem Fuß: Jetzt droht Schauspieler Günther Kaufmann ein neuer Prozess, der ihn wieder hinter Gitter bringen könnte.

Günther Kaufmann© Karl-Josef Hildenbrand/DPA

Der Schauspieler Günther Kaufmann sieht einem neuen Strafprozess vor dem Amtsgericht München entgegen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den 58-Jährigen wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung im besonders schweren Fall erhoben. Kaufmann hatte im ersten Prozess um den gewaltsamen Tod seines Steuerberaters vor dem Schwurgericht München I im Sommer 2002 zwei unbeteiligte Männer der Mittäterschaft bezichtigt. Ein 59 Jahre alter Maler kam knapp drei Wochen unschuldig in Untersuchungshaft, der 42-jährige zweite Mann saß bereits wegen einer anderen Sache im Gefängnis.

Kaufmann hatte in der damaligen Verhandlung in einem falschen Geständnis auch erklärt, er selbst habe seinen Steuerberater erstickt. Tatortspuren wiesen auf wenigstens zwei weitere Täter hin. Der ehemalige Fassbinder-Star nannte damals die Namen von zwei Bekannten, deren Unschuld sich dann aber herausstellte. Der Schauspieler wurde - auf Grund seines falschen Geständnisses - im November 2002 wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Lügen für Alexandra

Als die drei wirklichen Täter aus Berlin durch einen Hinweis einer Bekannten aufflogen, widerrief Kaufmann sein Geständnis und kam auf freien Fuß. Unter den drei Tätern war auch der Geliebte von Kaufmanns - inzwischen verstorbener - Ehefrau Alexandra. Das Berliner Trio wurde 2004 in München zu Strafen von zehneinhalb bis 14 Jahren verurteilt. Wie sich herausstellte, hatte Alexandra Kaufmann die drei zu der Gewalttat angestiftet, um die Aufdeckung eines Millionenbetrugs an dem Steuerberater zu verhindern.

Der Schauspieler wurde in seinem Wiederaufnahmeverfahren vom Schwurgericht Augsburg freigesprochen. Er begründete sein falsches Geständnis im Münchner Prozess mit dem "Schutz von Alexandra". Die falsche Verdächtigung der angeblichen Komplizen hat er eingeräumt - er habe die beiden unter dem "Druck" seiner damaligen Verteidiger zu Unrecht in Tatverdacht gebracht, sagt Kaufmann. Diesem Vorwurf ist die Staatsanwaltschaft aber nicht gefolgt, gegen die beiden Anwälte wurde nicht ermittelt.

DPA
 
 
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