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30. Oktober 2009, 13:59 Uhr

Boris Becker erhält Geld von der "FAS"

Boris Becker hat Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, weil die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" sein Foto für eine Werbekampagne verwendet hat. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Boris Becker

Wie viel Geld Boris Becker erhält, wird nun vor dem Münchner Oberlandesgericht verhandelt© Boris Roessler/DPA

Boris Becker hat sich mit einer Klage gegen die Verwendung seines Fotos in einer Werbekampagne der "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAS) teilweise durchgesetzt. Zwar durfte das Blatt in den Wochen vor seinem bundesweiten Start am 30. September 2001 mit dem Konterfei des einstigen Tennisstars auf einer vorproduzierten Nullnummer der Zeitung werben. Spätestens vier Wochen nach dem ersten Erscheinen hätte die Werbung aber gegen eine real erschienene Ausgabe ausgewechselt werden müssen, heißt es in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Damit stehen Becker voraussichtlich mehrere hunderttausend Euro als fiktive "Lizenzgebühr" zu.

Im ersten Prozess hatte das Münchner Landgericht dem Ex-Tennisstar 1,2 Millionen Euro zugesprochen - allerdings für die komplette Laufzeit der am 10. September 2001 gestarteten Werbekampagne. Das Oberlandesgericht München muss nun über die Höhe der Entschädigung neu befinden.

Beckers Bild war seinerzeit auf dem abfotografierten Titelblatt einer eingerollten Zeitung zu sehen, und zwar über der Hinweismeldung "Der gestrauchelte Liebling. Boris Beckers mühsame Versuche, nicht aus der Erfolgsspur geworfen zu werden." Tatsächlich ist der angekündigte Artikel aber nie erschienen, es handelte sich um eine Nullnummer ("Dummy") der neu geschaffenen FAS.

Laut BGH durfte die FAS anfangs zwar ausnahmsweise auch ohne entsprechende Berichterstattung auf Beckers Foto zurückgreifen, weil sie die Öffentlichkeit damit über die - im Vergleich zur eher nüchternen FAZ etwas bunteren - Gestaltung und Ausrichtung der neuen Zeitung informierte. Der BGH-Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm hatte der FAS in der Verhandlung am Donnerstag für die Zeit vor dem Start ein nachvollziehbares Interesse an der Verwendung eines "Dummys" zugestanden, weil ja noch keine tatsächliche Ausgabe der Zeitung vorliege.

Nicht gerechtfertigt war es aus Sicht des BGH jedoch, dass Becker auch in den sechs Monaten danach für die Kampagne herhalten sollte. "Alsbald" nach dem Start wäre es der FAS zumutbar gewesen, ihre Werbung umzustellen, entschied der Wettbewerbssenat. Beckers Anspruch sei damit für die Zeit von Anfang November 2001 bis Ende März 2002 gerechtfertigt.

DPA
 
 
KOMMENTARE (3 von 3)
 
botoxia (31.10.2009, 11:34 Uhr)
Geldgeil
Klar ist er gegen die FAS vorgegangen, lohnt doch.
Doshi (30.10.2009, 21:54 Uhr)
Boris und Werbefigur???
Ich denke, mit dem Mann und seinen
- äähh - dämlichen Äußerungen und oder Treppengeschichten kann keine seriöse Firma mehr Werbung machen.
daisytim (30.10.2009, 15:56 Uhr)
Na klar...
...hebt sonst zu allen Gelegenheiten seine Rübe in die Kamera, ist sich auch nicht zu blöd, Treppensex auszuplaudern, aber dann dicke Backen machen, weil einer sein Foto für etwas benutzt. Geht´s noch, Bobbele?
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