26. April 2012, 13:10 Uhr

Ihr Verlobter wird zweiter Vormund

Britney Spears darf seit 2008 keine Entscheidung ohne ihren Vormund, Vater Jamie, treffen. Ein Gericht entschied nun, dass auch ihr Verlobter Jason Trawick ein Wörtchen mitreden darf - bei intimeren Entscheidungen.

Seit Britney Spears im Jahr 2008 zusammengebrochen war, hatte ihr Vater Jamie die Kontrolle über seine Tochter und deren Millionenvermögen übernommen. Nun darf auch ihr Verlobter Jason Trawick mitsprechen, wenn es um das generelle Wohlergehen der zweifachen Mutter geht. Ihr Vater wird aber weiterhin, zusammen mit ihrem Anwalt Andrew Wallet, finanzielle und geschäftliche Angelegenheiten regeln. Dass nun auch Trawick ein Wörtchen mitzureden hat, stört Spears' Vater nicht, wie dessen Anwältin Geraldine Wyle dem Magazin "People" versichert: "Jamie ist begeistert. Es bleibt alles in der Familie." Die Anfrage für eine Veränderung der Vormundschaft sei von Britney Spears selbst ausgegangen, nicht von Trawick, betonte die Anwältin.

Als zweiter Vormund kann Trawick unter anderem Entscheidungen über Ernährung, Kleidung und medizinische Versorgung der Pop-Prinzessin treffen. Die neue Regelung könnte aber vor allem bedeuten, dass die geplante Hochzeit des Paares nun früher stattfindet. "Das ist eine sehr unübliche Situation, weil normalerweise nicht der Vormund geheiratet wird", spekuliert Jeffrey S. Cohen, Nachlassverwalter in Los Angeles. "Das könnte ein Zeichen dafür sein, dass die Hochzeit des Paares vor der Tür steht. Das ist wahrscheinlich ein Kompromiss zwischen Britney, ihrem Vater und Trawick, um die Ehe richtig zu beginnen. Natürlich muss ihr zukünftiger Ehemann ein Mitspracherecht bei ihrem Wohlergehen haben."

Spears selbst wäre es derweil angeblich am liebsten, die Vormundschaft komplett aufzuheben. Dafür müssen allerdings Ärzte davon überzeugt sein, dass sie ihr Leben wieder alleine regeln kann. Aus ihrer gescheiterten Ehe mit Kevin Federline hat die 30-Jährige zwei Söhne; den sechsjährigen Preston und den ein Jahr jüngeren Jaden.

hw/Bang
 
 
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