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20. April 2009, 18:12 Uhr

Staatsanwaltschaft beantragt Haftverschonung

No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa kann darauf hoffen, bald aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Die Staatsanwaltschaft stellte beim zuständigen Haftrichter einen Antrag auf Haftverschonung - mit entsprechenden Auflagen für die 26-Jährige.

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Nadja Benaissa, HIV, Aids, No Angels, Untersuchungshaft

Wartet weiterhin auf ihre Entlassung aus der Untersuchungshaft: No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa© Tom Maelsa/DDP

Für die in Untersuchungshaft sitzende Sängerin der No Angels, Nadja Benaissa, hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt Haftverschonung beantragt. Ein entsprechendes Schreiben sei dem Haftrichter bereits am vergangenen Freitag zugegangen, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. In dem Schreiben würden Auflagen vorgeschlagen, unter denen die 26-Jährige aus der U-Haft kommen könnte. Einzelheiten wurden nicht genannt. Ein Sprecher des Amtsgerichts sagte, über den Antrag werde vermutlich an diesem Dienstag entschieden.

Eine endgültige Entscheidung des Haftrichters über den Antrag der Staatsanwaltschaft könne aber auch noch einige Zeit dauern, sagte der Sprecher des Amtsgerichts weiter. Denn neben einer Zustimmung oder Ablehnung habe der Haftrichter auch die Möglichkeit, erst noch einmal ein psychologisches Gutachten über die Sängerin einzuholen. "Dann dauert eine Entscheidung noch einmal ein paar Tage." Das Gutachten werde vermutlich den Haftgrund der Wiederholungsgefahr beleuchten.

Zudem hat die Staatsanwaltschaft ein immunologisches Gutachten bei medizinischen Experten in Auftrag gegeben. Damit soll geklärt werden, ob ein Mann, der die HIV-Infizierte angezeigt hat, tatsächlich von ihr mit dem Virus angesteckt wurde.

Juristen kritisiseren weiterhin das Vorgehen der Behörden und forderten die Freilassung von Benaissa. "Nach meinem Dafürhalten hat sich der Haftgrund der Wiederholungsgefahr erledigt", sagte das Vorstandsmitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Nicole Friedrich, der Internetausgabe der "Frankfurter Rundschau", FR- online.de. Der Fall sei nun allgemein bekannt. "Potenzielle Sexualpartner kennen sie, sie kann nicht mehr verschweigen, dass sie HIV-positiv ist." Am Wochenende hatten verschiedene Experten in Medien kritisiert, die Staatsanwaltschaft habe die Öffentlichkeit zu umfangreich über die HIV-Infektion des Popstars informiert und weder die Intimsphäre noch die Unschuldsvermutung gewahrt. Staatsanwalt Neuber lehnte eine Stellungnahme ab. "Dazu gebe ich keinen Kommentar", sagte er.

Nadja Benaissa wird der gefährlichen Körperverletzung verdächtigt: Die Ermittler werfen ihr vor, mit mehreren Männern ungeschützt Sex gehabt und ihnen ihre Infektion verschwiegen zu haben. Sie war am Osterwochenende kurz vor einem Solo- Auftritt im Frankfurter Club "Nachtleben" festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

jum/DPA/AP
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