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17. April 2009, 14:23 Uhr

Verwirrung um angeblichen Strafverteidiger

Der Fall Nadja Benaissa entwickelt sich nun auch zu einem juristischen Possenspiel: Offenbar verfügte ein Anwalt, der zuletzt mehrfach im Namen der No-Angels-Sängerin Interviews gegeben hatte, über gar kein Mandat zur Vertretung der 26-Jährigen. Fraglich ist, ob Benaissa bald aus der U-Haft entlassen wird.

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No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa sitzt weiter in Untersuchungshaft© Tom Maelsa/DDP

Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa (26), hat nach Angaben ihrer Rechtsvertretung dem Strafverteidiger Achim Groepper untersagt, weiter in ihrem Namen aufzutreten. Groepper, der ohne Rücksprache mit Benaissa Interviews mit Boulevardmedien geführt habe, sei nicht berechtigt, ihre Rechte wahrzunehmen. Zuvor hatte die Kanzlei Groeppers mitgeteilt, der Anwalt habe sein Mandat niedergelegt. Zu den Gründen wollte die Kanzlei nichts sagen. Nach DPA-Informationen war Groepper noch am Morgen in dem Frankfurter Gefängnis gewesen, in dem Benaissa in Untersuchungshaft sitzt.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und die Verteidigung sprachen am Freitag über die Fortdauer der Untersuchungshaft für die Sängerin. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ger Neuber, sagte: "Ich glaube nicht, dass wir am heutigen Tage noch zu einem Ergebnis kommen." Es werde bestimmt "noch einige Zeit" ins Land ziehen.

Benaissa wird seit Längerem von dem Berliner Anwalt Christian Schertz vertreten; dieser hatte am Donnerstag erklärt, er sei weiterhin Benaissas Medienanwalt.

Benaissa war am Osterwochenende kurz vor einem Solo-Auftritt im Frankfurter Club "Nachtleben" festgenommen worden. Sie soll einen Mann bei ungeschütztem Sex mit HIV angesteckt haben, obwohl sie von ihrer Infektion wusste. Eine HIV-Infektion kann zur Immunschwächekrankheit Aids führen.

DPA
 
 
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