Frühstück wird zwischen sechs und halb acht morgens serviert, auf Mahlzeiten mit Rind und Schwein wird sie ebenso verzichten müssen wie auf ihr Handy. Dennoch ist die Gefängnisstrafe für Paris Hilton mehr als angemessen, sagt Rechtsanwalt Peter Koch im Interview mit stern.de.

An die Anwesenheit von Polizisten kann sich Paris Hilton schon einmal gewöhnen© Gabriel Bouys/AFP
Unter den gegeben Umständen ist das sehr wahrscheinlich. Frau Hilton wurde im September vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss angehalten und wegen Trunkenheit am Steuer angeklagt. Sie hat Bewährung gekriegt, das heißt, der Erlass eines Urteils, das wahrscheinlich auch Gefängnis bedeutet hätte, wurde erstmal ausgesetzt - unter gewissen Bedingungen.
Sie durfte nicht ohne gültigen Führerschein Auto fahren. Der war eingezogen - sie war mit 0,8 Promille erwischt worden - und ein Fahrverbot erteilt worden. Das wäre Ende März ausgelaufen. Und sie sollte an einem Alkoholprogramm teilnehmen - was sie nicht getan hat. Nachdem das alles ausgesprochen war, ist sie am 15. Januar wieder angehalten worden. Allerdings hat die Polizei da noch nichts unternommen, sondern sie nur belehrt, dass sie nicht fahren darf. Am 27. Februar wurde sie zum dritten Mal gestoppt - nachts, ohne Licht und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Daraufhin forderte der Staatsanwalt, dass die Bewährung nur unter gewissen Voraussetzungen aufrecht erhalten werden kann. Und die beinhalten eben auch eine bestimmte Zeit im Gefängnis.
Unter all diesen Umständen kann ich mir nicht vorstellen, dass der Richter auf den Berufungsantrag des Rechtsanwalts eingehen wird.
Doch, als sie im Januar gestoppt wurde, wurde sie darüber informiert. Sie hat sogar schriftlich bestätigt, dass sie darüber belehrt worden ist. Die Kopie der schriftlichen Bestätigung lag noch im Handschuhfach ihres Autos.
Es ist eine Strafe, mit der man rechnen kann. Sie war ja bereits zuvor durch merkwürdiges Fahrverhalten aufgefallen, als sie im September angehalten wurde. Damals war sie nicht einmal in der Lage, den Nüchternheitstest zu bestehen: Finger an die Nase und auf einem Bein stehen.
Die ist von Staat zu Staat verschieden; in Kalifornien liegt sie bei 0,8 Promille. Wenn sie nur wegen eines kaputten Rücklichts angehalten worden wäre und diesen Promillewert gehabt hätte, wären 45 Tage Gefängnis sicherlich sehr viel. Aber in der Summe ihrer Vergehen ist die Strafe gerechtfertigt.
Würde ich nicht sagen. Wenn man schon eine Bewährungsstrafe kriegt und sich dann so eklatant nicht an die Auflagen hält, dann muss man immer damit rechnen, dass man zumindest eine gewisse Zeit im Gefängnis verbringen muss. Das wäre jedem anderen, der sich so daneben benommen hat, auch passiert.
Es ist davon auszugehen, dass sie eine Einzelzelle bekommt. Wenn Prominente eine Strafe abzubüßen haben, dann werden sie für gewöhnlich von der normalen Gefängnis-Population getrennt. Eine weitere Sonderbehandlung wird es wohl nicht geben. Beim Essen wird sie mit dem Vorlieb nehmen müssen, was dort serviert wird.
Frau Hilton kommt ja nicht in ein Zuchthaus, sondern in ein County Jail. Dort sitzen zumeist Menschen, die nur kurze Strafen abzusitzen haben. Ein echtes amerikanisches Gefängnis ist eine ganze Ecke härter, als wenn man in der Hamburger Strafanstalt Fuhlsbüttel einsitzt. Aber in einem County Jail sitzen Häftlinge, die eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr zu verbüßen haben.
Nein, soweit ich weiß nicht.
Interview: Claudia Pientka
Zur Person Peter Koch kennt sich als Rechtsanwalt und Master of Laws hervorragend im amerikanischen Rechtssystem aus. Er ist zugelassen beim Amts- und Landgericht Hamburg, beim hanseatischen Oberlandesgericht und als Attorney and Counselor at Law im Staate New York, USA