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14. Juni 2005, 14:58 Uhr

"Das Urteil ist nicht angreifbar"

Selbst wenn Michael Jackson sich jetzt schuldig bekennen würde, er könnte nicht mehr rechtskräftig verurteilt werden. stern.de-Redakteur Jens Maier sprach mit dem Hamburger Rechtsanwalt Peter Koch über die Eigenheiten des US-Rechts.

Die Verteidigungsstrategie von Star-Anwalt Thomas Mesereau (hinten rechts) ist aufgegangen: Michael Jackson ist freigesprochen worden© EPA

Michael Jackson ist freigesprochen worden. Kann die Staatsanwaltschaft dieses Urteil anfechten?

Nein. Das Urteil der US-Jury ist unumstößlich. Anders als im deutschen Prozessrecht ist im amerikanischen Strafrecht ein Jury-Urteil nur durch den Angeklagten, aber nicht durch die Staatsanwaltschaft mit der Revision angreifbar.

Auch eine neue Beweislage würde daran also nichts ändern?

Selbst wenn Michael Jackson sich jetzt hinstellen und sich schuldig bekennen würde, es bliebe beim Freispruch. Auch neue Beweise würden daran nichts ändern.

Was wäre, wenn dem Gericht ein Verfahrensfehler nachzuweisen wäre?

Eine Wiederaufnahme könnte nur erreicht werden, wenn eine Manipulation der Jury nachgewiesen werden könnte. Also wenn zum Beispiel ein Jury-Mitglied bestochen worden wäre. In allen anderen Fällen nicht.

Somit könnte Michael Jackson jetzt also tun und lassen, was er will, und bliebe auf freiem Fuß?

Ein neues Verfahren mit einem neuen Ankläger wäre natürlich möglich. Das Jury-Urteil hat ja nur die verhandelten Anklagepunkte geprüft und Michael Jackson in diesen eben nicht für schuldig befunden.

Ähnlich wie bei O.J. Simpson könnte Jackson in einem Zivilverfahren aber verurteilt werden.

Ja, das wäre denkbar. Die Beweislastverteilung im amerikanischen Zivilrecht ist eine andere als im Strafrecht. Da genügt schon eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung, während im Strafrecht die Schuld jenseits jeden vernünftigen Zweifels bewiesen werden muss.

Für wie wahrscheinlich halten Sie eine Zivilklage gegen Jackson?

Das kommt ganz darauf an, ob der angeblich Geschädigte, also der 15-Jährige Junge, einen Anwalt für dieses Verfahren gewinnen kann.

Wovon hängt das ab?

Ein Anwalt fordert für eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe sicherlich ein großzügiges Honorar, das der Kläger wahrscheinlich nicht bezahlen kann. Es müsste also ein Anwalt sein, der nur bei einer erfolgreichen Klage Geld kassiert.

War für Sie der Freispruch überraschend?

Nicht wirklich. Im Laufe des Prozesses wurde immer klarer, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen Anlass zu Zweifeln gab. Für sehr bedeutend halte ich auch die Aussage von US-Talkmaster Jay Leno, der in Amerika nicht als großer Jackson-Anhänger bekannt ist, aber trotzdem für Jackson ausgesagt hat.

Zur Person

Zur Person Peter Koch kennt sich als Rechtsanwalt und Master of Laws hervorragend im amerikanischen Rechtssystem aus. Er ist zugelassen beim Amts- und Landgericht Hamburg, beim hanseatischen Oberlandesgericht und als Attorney and Counselor at Law im Staate New York, USA

Das Interview führte Jens Maier
 
 
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