Der Prozess gegen No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat begonnen. Sie soll einen Mann mit HIV infiziert haben. Medienrechtler befürchten einen unfairen Prozess. Von Carsten Heidböhmer

Nadja Benaissa muss sich ab Montag vor Gericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, einen Mann mit HIV infiziert zu haben© DPA
Ein landesweit bekannter Popstar ist HIV positiv, soll mehrfach ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt und dabei mindestens einen Mann infiziert haben. Die Presselandschaft in Deutschland überschlug sich im April 2009, als diese pikanten Details über Nadja Benaissa bekannt wurden, Sängerin der No Angels. Die Informationen kamen jedoch nicht durch harte Recherche von Journalisten ans Licht der Öffentlichkeit, sondern wurden den Medien auf dem Silbertablett serviert - ausgerechnet von der Staatsanwaltschaft Darmstadt, die derart Intimes in einer Pressemitteilung ausplauderte. Unter anderem heißt es darin, es bestehe der dringende Tatverdacht, "dass die Beschuldigte in den Jahren 2004 und 2006 ungeschützten Geschlechtsverkehr mit 3 Personen hatte, ohne diese zuvor darauf hinzuweisen, dass sie selbst HIV positiv ist".
Nadja Benaissa selbst schwieg lange. Erst am 1. Juli 2009 äußerte sie sich zum ersten Mal bei stern TV. Im Gespräch mit Günther Jauch redete sie offen über ihr Leben mit der Erkrankung, beklagte aber auch den gewaltigen medialen Druck: "Ich habe jetzt diesen Stempel."
Verantwortlich für diesen medialen Druck ist für viele die freizügige Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die Deutsche Aidshilfe sprach von "einer modernen Form der Hexenjagd". Auch ihr Medienanwalt Christian Schertz übte Kritik an den Behörden: Die Abwägung der Interessen hätte dazu führen müssen, "dass eine behördliche Erklärung über den Tatvorwurf hier unterbleibt". Er warf der Staatsanwaltschaft vor, die Pressemitteilung stehe "nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften des Landespressegesetzes".
Genau darauf berief sich damals aber der Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Ger Neuber. Auf Anfrage von stern.de rechtfertigt er seine damalige Presseerklärung damit, er sei "nach dem hessischen Pressegesetz verpflichtet, so zu handeln". Rückendeckung bekam Neuber von seinem obersten Dienstherrn. Am 29. April 2009 erklärte Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) im Landtag, dass an der Informationspolitik der Staatsanwaltschaft im Fall Benaissa nichts zu beanstanden sei.
Es geht hier um zwei Prinzipien, die sich widersprechen: Auf der einen Seite steht das Recht der Öffentlichkeit, über laufende Verfahren informiert zu werden. Auf der anderen Seite muss das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person gewahrt werden. Das hessische Landespressegesetz besagt, dass Medien Anspruch auf Information durch die Behörden hätten. Es gibt aber Einschränkungen, wie Jochen Wurster, Fachanwalt für Strafrecht erklärt. So bestehe kein Anspruch auf solche Informationen, die persönliche Angelegenheiten Einzelner beträfen und an deren öffentlicher Bekanntgabe kein berechtigtes Interesse bestehe. Die Staatsanwaltschaft hätte demnach von dem Verfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung berichten dürfen - allerdings ohne die HIV-Infektion der Sängerin zu erwähnen.
Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Fall eine Abwägung zuungunsten von Nadja Benaissas Persönlichkeitsrechten getroffen. Eine Entscheidung, die auch beim Berliner Landesgericht auf wenig Verständnis stieß. Es untersagte damals der "Bild"-Zeitung, weiter über diesen Fall zu berichten - und kritisierte damit indirekt die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Deren Pressesprecher Ger Neuber räumte damals auf Nachfrage von stern.de ein: "Ich muss darin eine Kritik an der hiesigen Pressearbeit sehen."
Über den Prozess: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wirft No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa vor, in den Jahren 2000 bis 2004 mit drei Personen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, ohne sie über ihre eigene HIV-Erkrankung zu informieren. Benaissa hat nach eigener Aussage bereits im Jahr 1999 von ihrer Erkrankung erfahren. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt sie, eine Übertragung des Virus in Kauf genommen zu haben. Laut einem Sachverständigengutachten hat sich mindestens eine Person bei ihr angesteckt. Der Prozess beginnt am 16. August, angesetzt sind fünf Verhandlungstage.