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21. April 2009, 13:57 Uhr

Haftrichter lässt Nadja Benaissa frei

No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa ist wieder auf freiem Fuß. Der Richter setzte den Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung aus und entließ sie aus der Untersuchungshaft. Ausgestanden ist die Angelegenheit damit aber noch nicht.

Nadja Benaissa, HIV, Aids, No Angels, Untersuchungshaft

Ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden: No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa© Tom Maelsa/DDP

Nach zehn Tagen Untersuchungshaft ist die No- Angels-Sängerin Nadja Benaissa wieder frei. Die 26-Jährige wurde am Dienstag unter Auflagen von der Haft verschont und konnte das Gefängnis in Frankfurt verlassen, wie das Amtsgericht Darmstadt mitteilte. Damit folgte der Ermittlungsrichter einem Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt vom vergangenen Freitag.

Benaissa soll einen Mann wissentlich mit HIV angesteckt haben. In den Jahren 2004 und 2006 soll sie insgesamt mit drei Männern ohne Schutz geschlafen haben. Eine HIV-Infektion kann zur Immunschwächekrankheit Aids führen. Die Sängerin war am Osterwochenende kurz vor einem Solo-Auftritt in dem Frankfurter Club "Nachtleben" festgenommen worden. Der Vorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hat ein immunologisches Gutachten bei medizinischen Experten in Auftrag gegeben. Damit soll geklärt werden, ob ein Mann, der Benaissa angezeigt hat, tatsächlich von ihr mit dem Virus angesteckt wurde. Bei einer Verurteilung droht Benaissa eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Nach ihrer Entlassung muss die Sängerin jetzt bestimmte Auflagen einhalten, zu denen keine Einzelheiten genannt wurden. Eine Information hierüber berühre zu sehr den persönlichen Bereich, hieß es. Außerdem handele es sich um ein laufendes Verfahren. Ein Sprecher des Amtsgerichts sagte, der Haftrichter habe nach Aktenlage entschieden. Benaissa sei nicht noch einmal vorgeführt worden. Zunächst war auch vermutet worden, dass der Haftrichter erst noch einmal auf einem psychologischen Gutachten bestehen könnte, das den Haftgrund der Wiederholungsgefahr beleuchten könnte.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft Darmstadt ist in diesem Fall sehr umstritten. Der Anwalt der Sängerin, aber auch der Verein Deutscher Strafverteidiger kritisierten die Entscheidung, Benaissas HIV-Infektion öffentlich zu machen, als "unverhältnismäßig". Die Deutsche Aids-Hilfe (DAH), sah im HIV-Outing der No-Angels-Sängerin gar "eine moderne Form der Hexenjagd". Auch ein Urteil des Berliner Langerichtes, das der "Bild"-Zeitung die Berichterstattung über diesen Fall untersagte, lässt sich indirekt als Schelte an der Arbeit der Behörden interpretieren. Ger Neuber, Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, sagte dazu im Gespräch mit stern.de: "Ich muss darin eine Kritik an der hiesigen Pressearbeit sehen."

Der Fall Benaissa wird nun auch ein parlamentarisches Nachspiel haben. Die hessischen Grünen warfen nach einem Bericht des hessischen Rundfunks (HR) Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) vor, die Rechte von Benaissa nicht geschützt zu haben. Es sei "skandalös", dass die Sängerin in der Öffentlichkeit verhaftet und die Medien von der Staatsanwaltschaft über ihre HIV-Infektion informiert worden seien, sagte der Abgeordnete Andreas Jürgens dem Radiosender HR-Info. Die Grünen wollen nun im Rechtsausschuss des Landtags Auskunft von Hahn über den Fall verlangen. Eine Sprecherin des Justizministeriums verwies dagegen auf die Unabhängigkeit der Justiz.

che/AP/DPA
 
 
KOMMENTARE (10 von 14)
 
caimari (22.04.2009, 07:43 Uhr)
komisch
kein mensch scheint zu wissen, dass eine ansteckung nicht möglich ist, wenn sich der/die infizierte einer therapie unterzieht und dadurch die viruslast länger als 6 monate unter der nachweisegrenze ist! aber immer scön draufhauen, solange es einen nicht selbst betrifft...
felice4711 (21.04.2009, 17:13 Uhr)
@Malt
Ich streite doch nicht ab, dass eine Infektion vorliegt und auch GV stattgefunden hat. Deswegen ist doch aber immer noch nicht erwiesen, ob die Behauptung, den Typen angesteckt zu haben, zutreffend ist. Ihre Schmähung von wegen Kampfemanze können Sie sich gerne in Ihren Allerwertesten stecken, vielleicht tut's gut. Aber so isser halt, der Mob. Immer schnell bei der Sache, wenn's drum geht, anderen selbstgestrickte Attribute zuzuordnen. Dann lieber Kampfemanze (was immer das sein soll)als hirnentkernter Verschwörungstheoretiker.
Malt (21.04.2009, 16:44 Uhr)
@felice4711
Au weh, da kommt die Kampfemanze zur verteidigung der ehre der gefallen Mädchen wieder zum Einsatz! Es genügt, dass gegen Sie ein Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung erlassen wurde. Diesem muss ein dringender Tatverdacht zugrunde legen. ein dringernder tatverdacht ergibt sich aber nicht durch Hörensagen sondern durch harte Fakten. Demzuvolge MUSS erwiesen sein dass, diese Frau a) HIV positiv ist und b) sie mit dem ebenfalls infizierten GV hatte. Wenn also der 08/15 Durschnittsbürger wegen des dringenden Tatverdachts einer schweren Körperverletzung verhaftet und in Untersuchungshaft gesteckt wird, sitzt der/die normalerweise bis zur Verfahrenseröffnung bzw. bis zum Fallenlassen der Anklage!
Norrlandmannen (21.04.2009, 16:07 Uhr)
@mighty_bender
:-). Weisst Du ich wohne in Bielefeld, eine Stadt die es laut Bielefeld-Verschwörungstheorie gar nicht gibt. Mir kann also nix passieren ;-)
Sveto (21.04.2009, 16:06 Uhr)
§ 146 GVG?
Wusste gar nicht, dass die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft (§ 146 GVG: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen") in Hessen nicht gilt, und die Staatsanwälte dort - nach Art der Richter - unabhängig sind. In der Kommentierung von Schmidt/Schoreit im Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2008, § 146 GVG Rn. 4 ff. konnte ich dazu nichts finden - weiss dazu jemand näheres (meine Beschäftigung mit dem Strafprozessrecht liegt wohl schon zu lange zurück)?
felice4711 (21.04.2009, 15:56 Uhr)
@Vorkommentatoren
Woher wisst ihr denn schon alle, dass die Vorwürfe Tatsachen sind? Nach wie vor ist weder Anklage erhoben, noch sind irgendwelche Beweise für die Schuld erbracht und schon gar nicht ein Urteil gesprochen. Mal wieder im Kaffeesatz gelesen oder etwa die Kristallkugel bemüht? Aber so ist das hier mit dem Gesocks: Mutmaßungen und Verdächtigungen werden zu Tatsachen umgemünzt. Vielleicht war es gar ein Racheakt, weil den vermeintlich durch die Sängerin Infizierten das für seine Männerseele wohl unerträgliche Schicksal eines One-Night-Stands ereilt hat? Ist doch auch eine schöne Spekulation, aus der wir jetzt gerne eine Wahrheit machen könnten. Und nach wie vor gilt: It takes two! Wer meint, sich auf Lippenbekenntnisse beim GV mit fremden Personen verlassen zu können, tja.
bmpost (21.04.2009, 15:54 Uhr)
Mensch,
hat sich der Professor vegefranz jetzt das Pseudonym Mordlandmannen ausgedacht? Klingt ja wie n Klobrillenmodell von Ikea! Hätte nicht gedacht, daß noch eine Person in diese tieeef liegenden Gefilde menschlichen Seins abgesunken ist. Muss also Geistesblitzableiter vegefranz sein.
mighty_bender (21.04.2009, 15:53 Uhr)
Pssst, Norrland...
...über die Sonde hinten wissen SIE immer, was Du schreibst. Also brav das Alu-Mützchen tragen.
Norrlandmannen (21.04.2009, 15:39 Uhr)
@mens_agitat_molem
Ja stell Dir vor, ich habe das sogar selber geschrieben. Ne jetzt mal im Ernst: Du musst nur so dreist sein, dass es andere nicht fassen - und schon traut es dir keiner zu, dass Du dreist bist - und man glaubt Dir. So wird sich die Industrie ( egal welche) auch verhalten. Den Big-Bossen wird nach dem Plappermäulchen geredet bis zu Erbrechen. Wenn mal einer wegen Datenskandalen, Korruption oder Steuerhinteruiehung belangt wird, will den keiner mehr kennen. Aber solange ein solcher Boss nicht auffält macht er was er will und pfeift auf die Gesetze.
mens_agitat_molem (21.04.2009, 15:33 Uhr)
@Norrlandmannen
hast du dir denn bulls*** den du da verzapfst selber mal durchgelesen? ich glaube eher nicht, einfach nur lächerlich zu behaupten, dass das auch nur im entferntesten mit der pharmaindustrie zusammen hängt.
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