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14. April 2009, 18:14 Uhr

Wer andere infiziert, macht sich strafbar

Weil sie einen Mann beim Geschlechtsverkehr wissentlich mit HIV infiziert haben soll, ist No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa verhaftet worden. In der deutschen Rechtsprechung kein Einzelfall. Die Strafverfolgung von HIV-Positiven ist jedoch umstritten. Von Jens Maier

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Vertrat mit den No Angels Deutschland beim Grand Prix: Nadja Benaissa© Tim Brakemeier/DPA

"Ich habe Aids" steht in großen Buchstaben unter einem Foto der No-Angels-Sängerin Lucy Diakowska. In klein darunter: "…nicht vergessen." Mit den provokanten Plakaten macht sich die 33-Jährige derzeit für eine Anti-Aids-Kampagne des Regenbogen e.V. stark. Mitten in diese Aktion platzt jetzt die Nachricht von der Festnahme ihrer Band-Kollegin: Nadja Benaissa soll trotz ihrer HIV-Infektion mit mehreren Männern ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wirft Benaissa vor, in den Jahren 2004 und 2006 mit drei Männern ohne Schutz geschlafen zu haben. Einer der drei sei inzwischen ebenfalls HIV-positiv, vermutlich infolge des Verkehrs mit der Sängerin, und hat jetzt Anzeige gegen Benaissa wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft stern.de bestätigte. Die 26-Jährige wurde am Samstag in Frankfurt am Main vor einem Auftritt in einer Diskothek verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Strafverfolgung kein Einzelfall

Bei einer Verurteilung droht Benaissa, die alleinerziehende Mutter einer neunjährigen Tochter ist, eine mehrjährige Haftstrafe. "Wer als HIV-Positiver ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem anderen hat, macht sich strafbar", erklärt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Christian Mauritz. Voraussetzung sei jedoch, dass der Betreffende von seiner eigenen HIV-Infektion weiß. "Dann kommt der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach Paragraph 224 des Strafgesetzbuches in Betracht, auf den eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren steht", sagt Mauritz.

Die Strafverfolgung von HIV-Positiven, die ihre Partner wissentlich infizieren, ist kein Einzelfall. "Haftstrafe für Sex ohne Kondom" titelte die "Süddeutsche Zeitung" am 18. Januar 2007 über den Ausgang eines Prozesses gegen einen HIV-Positiven. Der Mann wurde vom Landgericht Würzburg wegen versuchter und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er zwei seiner Ex-Freundinnen mit dem HI-Virus infiziert hatte. In Köln wurde im Juni 2007 ein Mann in einem ähnlich gelagerten Fall sogar zu acht Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.

Verband kritisiert Kriminalisierung von HIV-Positiven

Die geltende Rechtsprechung ist nicht unumstritten. Der Verband Pro Familia, der sich unter anderem auf Sexualberatung spezialisiert hat, warnt vor einer Kriminalisierung von HIV-Positiven. "Es besteht die Gefahr, dass Menschen, um dieser drohenden Strafverfolgung zu entgehen, immer häufiger auf freiwillige HIV-Tests verzichten, also nicht wissen wollen, ob sie HIV positiv sind", erklärt Pro Familia. Somit werde der Virus nicht eingedämmt, sondern der Nährboden für kontinuierliche und schnelle Ausbreitung von HIV geschaffen.

"Wer nichts von seiner HIV-Infektion weiß, kann sich nicht der gefährlichen Körperverletzung strafbar machen", bestätigt Rechtsanwalt Mauritz. In der Praxis bedeute dies, dass jeder, der sich mit HIV infiziert hat und dies weiß, seinen Sexualpartner durch die Anwendung von Kondomen schützen oder ihn von der Infektion in Kenntnis setzen müsse. "Weiß der Partner von der Infektion und stimmt ungeschütztem Sex trotzdem zu, kann dies als eigenverantwortliche Selbstgefährdung gewertet werden und die Strafbarkeit entfallen lassen", sagt Mauritz.

Ob Nadja Benaissa zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs von ihrer HIV-Infektion wusste, ist bisher unklar. Ihr Management war mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu einer Stellungnahme bereit. "Manche Infizierten merken bis zu zehn Jahre lang nichts von der Infektion", sagt Michael Rack von der Aidshilfe Hamburg. Es wird im Verfahren somit darauf ankommen, ob Benaissa einen HIV-Test gemacht hat oder nicht.

Ebenso unklar ist, ob sich die betroffene Person tatsächlich bei Benaissa oder bei jemand anders angesteckt hat. "Das zu beweisen könnte schwierig werden", sagt Rechtsanwalt Mauritz. "Das muss eindeutig feststehen". Auf stern.de-Nachfrage erklärte hingegen der Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, dass der Beweis inzwischen medizinisch möglich sein. Es genügt, den HIV-Typus miteinander zu vergleichen.

Kritik an Untersuchungshaft

Benaissas Anwälte unternehmen derzeit alles, um ihrer Mandantin zumindest den Verbleib in der Untersuchungshaft zu ersparen. Der Haftrichter hatte diese wegen Wiederholungsgefahr angeordnet. "Wir sind der Auffassung, dass der Haftbefehl ein Übermaß darstellt", erklären die Anwälte. Auch Rechtsanwalt Mauritz nennt die U-Haft "an den Haaren herbeigezogen". "Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Haftbefehl aufrecht erhalten bleibt, schon gar nicht bis zur Klärung des Sachverhalts in einem Prozess", sagt der Strafverteidiger.

Benaissa kann somit auf eine baldige Entlassung aus der U-Haft hoffen. Ob sie nach dem Skandal jemals wieder gemeinsam mit den No Angels auf der Bühne stehen wird, ist allerdings fraglich. In Internet-Foren sprechen Nadja-Fans jedenfalls von einer "Rufmord"-Kampagne gegen ihren Star. Und auch wenn ihre Anwälte rechtlich gegen die Staatsanwaltschaft vorgehen wollen, irgendwas wird wohl hängen bleiben.

Mitarbeit: Lea Wolz

Von Jens Maier
 
 
KOMMENTARE (10 von 61)
 
Freigeist5 (16.04.2009, 14:52 Uhr)
Super......
jetzt warte ich noch bis unser Super- Benedikt im Vatikan verhaftet wird wegen Beihilfe zur gefährlicher Körperverletzung.
Auch einige Pharmabonzen die bewußt einige Entwicklungen in der Aids Forschung aus Raffgier unterbunden haben sind jetzt fällig ... oder ??? Herr Deutschland next super Staatsanwalt ????
Heinerich (16.04.2009, 04:37 Uhr)
Ausserdem, wenn einer ohne ...
Schutz herumbumst, dann kann er auch mit anderen Damen geschlafen haben, die eventuell AIDS hatten. Wie wollen die Richter denn beweisen dass die Ansteckung von Nadja B. kommt? Ich finde es eine Unverschämtheit von der Justiz eine Frau schon zu verurteilen wenn der 100 % Beweis noch fehlt.
Heinerich (16.04.2009, 04:28 Uhr)
Der Type der mit ihr geschlafen hat, hat
doch auch nur SEX im Kopf gehabt, sonst hätte er besser aufgepasst oder wollte er mit der Dame ein Kind machen um so in den Genuss eines schönen Lebens zu kommen.
kuni40 (16.04.2009, 02:14 Uhr)
2
it takes two to tango! Bei einer Schwangerschaft war's auch nicht einer allein!
Vincent_Vega (15.04.2009, 23:55 Uhr)
Nachtrag
Trotzdem hätte die Sängerin eben doch soviel Verantwortung haben müssen, den Sexpartner zu infornmieren. Wenn er dann sich immer noch nicht schützt, hat er selber Schuld und nicht sie.
Vincent_Vega (15.04.2009, 23:53 Uhr)
Wirre Begründung von ProFamilia
"Es besteht die Gefahr, dass Menschen, um dieser drohenden Strafverfolgung zu entgehen, immer häufiger auf freiwillige HIV-Tests verzichten, also nicht wissen wollen, ob sie HIV positiv sind"
Eigentlich macht man doch einen HIV-TEst um zu wissen, ob man infiziert wird und medizinische Hilfe braucht und nicht, um sicherzugehen, bei einer eventuell vorhandenen Infektion sich nicht beim erneuten Sex strafbar zu machen.
_______________________________
Bei der Sängerin könnte ich es menschlich schon nachvollziehen, dass sie es verdrängt haben mag, dass sie bei ungeschütztem Sex eine Gefahr für den Anderen darstellt, umso mehr, wenn der Sexpartner nichts davon weiß und davon ausgeht, dass sie gesund ist. Schließlich ist nicht jede Frau, die man evt. eben erst kennengelernt hat und evt. sehr schnell dem Sex zustimmt automatisch mit HIV infiziert.
steinhaus (15.04.2009, 23:13 Uhr)
@Malt
Jeder normale Mensch weiß heute, dass praktisch jeder eine Geschlechtskrankheit haben kann. Entsprechend muss sich Mann / Frau schützen. Ungeschützter Verkehr ist einfach grob fahrlässig. Das ist einfach Fakt. Da gibt es nicht zu diskutieren. Da paßt das Bild vom Niederschlagen einfach nicht. Um das Bild zum Stimmen zu bringen, muss ich also zu einem wild um sich schlagenden Menschen gehen. Werde ich dann verletzt, trage ich dafür auch eine Verantwortung. Wir leben nicht mehr in sechziger und siebziger Jahren. AIDS hat sich weltweit ausgebreitet, die anderen Geschlechtskrankheiten sind wieder im Kommen. Es macht keinen Sinn, die Augen davor zu verschließen. Wer mit einer "fremden" Person ungeschützt Verkehr hat, riskiert sich eine Geschlechtskrankheit zu holen... Wenn ich also auf meinen Schutz verzichte, begehe ich Beihilfe... Schauen wir uns den Fall an, in dem eine Person nur Geschlechtsverkehr ausübt, um eine Geschlechtskrankheit zu übertragen. Hier würde meines Erachtens Vorsatz durch den Täter / Täterin vorliegen. Selbstverständlich trage ich dann auch eine Verantwortung für meinen Schaden, wenn ich beim Verkehr auf den nötigen Schutz verzichtet habe. Ich kann heute nicht mehr darauf vertrauen, dass mir unbekannte Personen gesund sind. (Manchmal wird es auch gut sein, wenn man bei bekannten Personen vorsichtig ist...!). Geschlechtskrank kann heute (leider) jeder sein.
onkel.erwin (15.04.2009, 22:57 Uhr)
Wie immer
bleibt die Diskussion in Vordergründigkeiten stecken. Es ist doch völlig gleichgültig, ob Vorsatz , Blödheit, Gleichgültigkeit oder Unkenntnis zur Neuinfektion eines Sexpartners führt, das Ergebnis ist für den Betroffenen stets das Gleiche. Was lehrt uns das? Offenbar gar nichts. Danken wir daher Herrn Darwin, der uns die Möglichkeit gegeben hat, die Faktoren der natürlichen Selbstlimitierung biologischer Populationen zu durchschauen und handeln wir angemessen. Wer es nicht begreifen will, wird eben herausgemendelt. Schönen Abend noch.
enzovommaifeld (15.04.2009, 19:19 Uhr)
Moralische Frage
der Guten wird vorgeworfen, dass sie wissendlich einen geschlechtpartner mit HIV angesteckt hat. Die große Frage ist ob sie wirklich von ihrere Infektion wusste. Um dieses sicher heraus zu finden müsste ihr Arzt seine Schwegepflicht verletzten und bestätigen, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt seine Patientin über die Infektion aufgeklärt hätte. Meiner Meinung nach müssten Patienten in dieser Lage frei gesprochen werden, da nicht einwandfrei nachgewiesen werden kann, dass sie wirklich über ihre HIV Infektion aufgeklärt wurden. Stelle man sich doch mal vor, dass ein trotteliger Arzt einen geistig eingeschränkten Menschen (Behinderten) über diese Krankheit aufklärt und ihm nicht ganz deutlich klar macht, dass er keinen ungeschützten Sex mehr haben darf. Dieser Mensch würde auch wegen Körperverletzung angeklagt obwohl er auf grund Seiner Behinderung nicht von den Folgen weiß, er muss also mit einem unwissenden gleich gesetzt werden.
Um diese Tasachen aus dem weg zu räumen müsste jeder Mensch vor seinem ersten Geschlechtsverkehr auf HIV und andere Geschlechtkrankheiten getestet werden, ...!? Um das Problem zu lösen müsste jeder HIV Infizierte Aufgeklärt werden und eine
erhaltende Aufklärung unterschreiben, erst auf Grund dieser unterschrift und die damit verbundene erklärung keinen ungeschüten Sex mehr zu haben könnte ein Mensch angeklagt werden. ... Nur was ist wenn das Kondom platz wer ist dann schuld...?
Grundsätzlich sollten wir in Zukunft bessr darauf Achten, dass wir nicht mehr und mehr mit unseren Klagen uns amerikanischen Verhältnissen annähern, sondern öfter mal den gesunden Menschenverstand einsetzten, dann wird auch keiner auf die Idee kommen ungeschüten Verkehr zu haben.
In diesem Sinne muss ich mal wieder anprangern, dass der HIV Skandal eines Popstars auf den Tietelseiten steht, und die Vorderung von Andreas Pinkwart an die NRW CDU schon Kindergartenkinder besser zu fördern und von intellegenten Menschen betreuen zu lassen, nur auf Seite X in der Ecke steht.
jackiki (15.04.2009, 18:42 Uhr)
sportartmakler
wenn man mit herpes infiziert wird, kommt man nicht in eienr lebensbedrohliche lage, deshalb ist es keine schwere körperverletzung. der virus verursacht jedoch eine vom normalzustand des körpers abweichenden zustand und dieser ist somit pathologisch und demnach eine gesundheitsschädigung und folglich eine körperverletzung und dementsprechend auch in, um es mit ihren worten auszudrücken, einer anderen liga.
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