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23. Juni 2009, 09:35 Uhr

Chris Brown muss nicht ins Gefängnis

Im Prozess um seinen brutalen Übergriff auf seine Ex-Freundin Rihanna ist Sänger Chris Brown vergleichsweise glimpflich davongekommen. Fünf Jahre auf Bewährung lautet das Urteil, vorausgesetzt er rastet nicht erneut aus.

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Chris Brown im Gerichtssaal. Rihanna verfolgte den Prozess in einem Nebenraum© Lori Shepler/Pool/AP/AFP

US-Rapper Chris Brown bleibt nach dem Angriff auf seine Ex-Freundin Rihanna Rihanna eine Haftstrafe erspart. Wie der Internetdienst "People.com" berichtet, stimmten Browns Anwälte bei einer Gerichtsanhörung in Los Angeles einem Deal zu, der 180 Tage gemeinnützige Arbeit, eine Geldstrafe und die Teilnahme an einem Programm für Täter von häuslicher Gewalt vorsieht. Zudem erließ Richterin Patricia Schnegg eine Anordnung, wonach Brown und Rihanna einen räumlichen Abstand von mindestens 46 Metern einhalten müssen. Bei öffentlichen Ereignissen der Musikbranche gilt ein reduzierter Mindestabstand von neun Metern. Außerdem darf sich der 20-Jährige fünf Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen, um einer Gefängnisstrafe zu entgehen. Bei Verletzung der Auflagen drohen ihm vier Jahre Haft.

Mit Aussicht auf eine mildere Strafe hatte sich Brown der Körperverletzung schuldig bekannt. Richterin Patricia Schnegg hielt dem Musiker zugute, dass er damit "Verantwortung" für sein Verhalten übernommen habe. Sie würde dem prominenten Angeklagten aber keine Vergünstigungen einräumen. "Ich will, dass Herr Brown wie jeder andere Angeklagte behandelt wird, der hier vor Gericht erscheint", sagte Schnegg. Der Rapper müsse bei der gemeinnützigen Arbeit beispielsweise auch Müll aufsammeln und Graffiti entfernen.

Die Einigung erfolgte kurz vor der erwarteten Aussage Rihannas, die zwar im Gerichtsgebäude, nicht aber im Saal anwesend war. "Danke schön, Euer Ehren", waren Rihanna einzige Worte im Gericht, als die Richterin der Sängerin das Strafmaß erklärte, nachdem Brown bereits den Saal verlassen hatte.

Brown soll Rihanna Anfang Februar mehrfach geschlagen, gegen eine Autoscheibe gedrückt sowie in Finger und in ein Ohr gebissen haben. Er war wegen eines tätlichen Angriffs und krimineller Drohungen angeklagt. Das Urteil soll am 5. August verkündet werden.

jum/DPA
 
 
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