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23. Oktober 2009, 14:46 Uhr

Polanskis Zeit in der Schweiz läuft ab

Die USA haben die Auslieferung von Roman Polanski beantragt. Der Starregisseur sitzt in der Schweiz in Haft. Polanskis Verteidigung rechnet im Fall einer Übergabe mit einem niedrigen Strafmaß.

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Einen Prozess vor Augen: Roman Polanski sitzt in der Schweiz im Gefängnis© Michel Euler/AP

Nun ist es offiziell: Die USA ersuchen die Schweiz um die Auslieferung von Starregisseur Roman Polanski. Das formelle Gesuch ging am Donnerstagabend beim Bundesamt für Justiz ein und wird nun an den Kanton Zürich weitergeleitet, damit Polanski angehört werden kann. Die US-Botschaft in Bern hat das Auslieferungsersuchen damit innerhalb der vertraglich festgelegten Frist von 40 Tagen übermittelt, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte. Polanski muss bei einer Auslieferung in die USA offenbar nur mit einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren rechnen. Dies geht aus dem formellen Auslieferungsgesuch an die Schweiz hervor. Bisher war von bis zu 50 Jahren Gefängnis die Rede.

Gestützt auf die Anhörung Polanskis und auf die Stellungnahme seines Anwalts wird das Bundesamt für Justiz über die Auslieferung entscheiden. Dessen Sprecher Folco Galli sagte, Polanski habe nach wie vor die Möglichkeit, in eine vereinfachte Auslieferung einzuwilligen. Dann könne die Übergabe relativ rasch veranlasst werden. Andernfalls zieht sich das Verfahren wahrscheinlich mehrere Monate hin. Kommt das Bundesamt für Justiz zu dem Schluss, dass Polanski ausgeliefert werden soll, kann der 76-Jährige den Beschluss noch anfechten.

Anwälte unstimmig über Vorgehensweise

Polanskis französische Anwälte hatten sich zuletzt widersprüchlich über die Absichten ihres Mandanten geäußert. Während Georges Kiejman eine Einwilligung in die Auslieferung nicht mehr völlig ausschloss, bekräftigte Herve Temime den angekündigten Widerstand. Wann Polanski angehört wird, war zunächst unklar. Laut Galli gibt es dafür keine Frist. In einem Interview des französischen Radiosenders "Europe 1" sagte er, Polanski drohe eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren. Er habe sexuellen Kontakt zu einer Minderjährigen zugegeben. Für andere Delikte könne er nicht belangt werden.

Das amerikanische Auslieferungsgesuch stützt sich auf einen Haftbefehl vom 1. Februar 1978. Die USA wollen Polanski wegen des sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens im Jahre 1977 zur Rechenschaft ziehen. Der Regisseur war am 26. September auf dem Flughafen Zürich-Kloten verhaftet worden, als er anlässlich des Züricher Filmfestivals in die Schweiz einreisen wollte.

DPA
 
 
KOMMENTARE (6 von 6)
 
Vincent_Vega (26.10.2009, 10:00 Uhr)
@Corazito3333
Wie schön, das Sie anscheinend dabei gewesen sind.
Polanski hat wohl zuegegeben, Sex mit einer 13jährigen gehabt zu haben; und ob das Mädchen nun zustimmte oder nicht - sie selbst sagte damals wie vor einigen Jahren aus, dass sie nicht zugestimmt hatte - wäre er selbst in Deutschland wegen Mißbrauchs Minderjähriger verknackt worden. In den USA heißt "Sex mit Minderjährigen" wohl gleich Vergewaltigung. Er hat gestanden, ein Urteilsspruch war ergangen und Polanski floh, wie es nun jeder andere Verbrecher getan hätte. Jedem anderen Verbrecher würde man keine Träne nachweinen; einem Künstler wie Polanksi dagegen nimmt man in Schutz.
Ein Kommentar des Opfers sollte zu denken geben: die mediale Ausschlachtung des Mißbrauchs war wohl schlimmer und erniedrigender als der Mißbrauch selbst.
esopherah (26.10.2009, 09:59 Uhr)
ich würde die usa verklagen
wenn ich das opfer wäre! Was hier geschiet ist rechtlich nicht mehr decken, nach 30jahren gibt es keine brauchbaren aussagen mehr, vorstellung und wirklichkeit sind nicht mehr zu trennen.
Hier werden vorsätzlich 2 menschen geschädigt um die profilierungssucht von anderen zu befriedigen! Pfui!
traldors (25.10.2009, 20:05 Uhr)
Ach, die Schweiz (...)
von einer "unbeugsamen Festung" ist nichts mehr übrig geblieben. Nun werden schon internationale Ersuchen von "Vorgestern" vollzogen. Was für eine Armut (...)
Corazito3333 (25.10.2009, 12:52 Uhr)
schnell ein Urteil fällen, ohne den Hintergrund zu kennen
steht auch nichts im Bericht, soweit ich mich erinnere - war das alles seinerzeit nicht so ganz klar mit der angeblichen Vergewaltigung
Heinerich (25.10.2009, 03:24 Uhr)
Wenn der Herr Polanski
sich an einer 13 Jährigen vergriffen hat, dann gehört er vor ein Gericht. Gleiches Recht für Alle und keine Ausnahmen für den Starregisseur. Er war ja wohl alt genug um zu wissen was er da angestellt hat.
Swissmiss (24.10.2009, 13:37 Uhr)
Zürcher! Nicht Züricher!
"Züricher" - Davon sind die Deutschen einfach nicht abzubringen, auch wenns kreuzfalsch ist. Es wurden sogar schon Deutsche dabei beobachtet, wie sie allen Ernstes versuchten, eingeborenen Zürchern beizubringen, es heisse "Züricher" (Kein Witz! Hat wirklich schon stattgefunden) - als ob die Zürcher selbst nicht am ehsten wüssten, wie sie korrekterweise zu bezeichnen sind.
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