22. November 2012, 17:44 Uhr

Russisches Gericht weist Millionenklage gegen Madonna ab

Bei ihrem Konzert in St. Petersburg im August hatte Madonna zur Toleranz gegenüber Homosexuellen aufgerufen. Zehn Bürger gingen daraufhin vor Gericht. Jetzt wurde die Schadensersatzklage abgewiesen.

Madonna, Russland, Klage abgewiesen, schwulenfeindlich

Madonna bei ihrem Auftritt in St. Petersburg im August - nur einer der Kläger war anwesend.©

US-Superstar Madonna (54) ist in Russland vom Vorwurf der "Schwulenpropaganda" freigesprochen worden und entgeht damit einer Millionenstrafe. Ein Gericht in der Touristenmetropole St. Petersburg wies jetzt eine entsprechende Klage zurück, wie die Agentur Interfax meldete. Zehn Bürger hatten die Sängerin wegen der Verletzung ethnischer und religiöser Gefühle bei einem Konzert im Sommer zu Schadenersatz von umgerechnet 8,3 Millionen Euro verklagt. Nun müssen sie stattdessen für die Anwaltskosten der mitangeklagten Konzertveranstalter aufkommen. Einer der Antragsteller kündigte Berufung an.

Nur einer der Kläger habe das Konzert persönlich besucht, bei dem Madonna im August zur Toleranz mit Homosexuellen aufgerufen hatte, sagte die Sprecherin eines angeklagten Unternehmens. Alle anderen hätten sich lediglich Mitschnitte im Internet angesehen. St. Petersburg hatte im März ein umstrittenes Gesetz in Kraft gesetzt, das öffentliches Reden über Homosexualität unter Strafe stellt. Befürworter begründen den Erlass mit dem Kinderschutz.

ins/AFP
 
 
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