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13. Dezember 2011, 14:32 Uhr

Nadja Auermann zu 90.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Sie hatte stets ihre Unschuld beteuert: Ein Berliner Amtsgericht sah es heute jedoch als erwiesen an, dass Nadja Auermann Steuern hinterzogen hat. Das Ex-Model wurde zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Außerdem wird sie wohl bald Post vom Finanzamt bekommen.

Nadja Auermann, Steuerhinterziehung, Prozess

Manchmal kamen ihr die Tränen: Nadja Auermann während des Prozesses vor dem Amtsgericht Tiergarten© Andreas Rentz/Getty Images

Monaco oder Berlin? Das war die Frage, um die sich der seit Mai andauernde Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen Nadja Auermann drehte. Dem Ex-Model wurde vorgeworfen, einen Wohnsitz im Steuerparadies an der Côte d’Azur angegeben zu haben, in Wahrheit aber in Deutschland gewohnt zu haben. Heute fiel nun das Urteil.

Das Berliner Amtsgericht Tiergarten sprach die 40-Jährige der Steuerhinterziehung für schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Auermann zwischen 1999 und 2002 einen Wohnsitz in Berlin hatte, für diesen Zeitraum aber hierzulande keine Steuern gezahlt hatte. Mit dem Urteil bleibt das Gericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 189.000 Euro gefordert hatte.

Steuern in Höhe von 272.000 Euro hinterzogen

Hintergrund war der Erwerb einer Villa im Berliner Stadtbezirk Köpenick im Jahr 1998. Laut Auermann kaufte sie das Haus als Wertanlage. Staatsanwalt Volker Simons warf ihr jedoch vor, die Immobilie als Wohnsitz genutzt zu haben. Diese Tatsache habe Auermann versucht zu verschleiern, weshalb Simons ihr in seinem Plädoyer "kriminelle Energie" vorwarf. Sie habe mit Hilfe einer Limited-Gesellschaft, die sie anlässlich des Hauskaufs in London gegründet habe, versucht zu verbergen, wer in dem Haus tatsächlich wohnte.

Um dies zu belegen, wurde sechs Jahre lang ermittelt, 25 Wohnungen durchsucht und Zeugen aus allen Lebensbereichen Auermanns befragt - vom Arzt ihrer Kinder über Bauarbeiter bis zum Steuerberater. Außerdem wurde mit Hilfe von Flugdaten, Telefonrechnungen und anderen Daten ein sogenanntes Bewegungsprofil für Auermann erstellt. Nach Auffassung des Staatsanwalts belegt die Beweisaufnahme, dass Auermann "in der geschützten Gesellschaft" habe leben wollen, "wo die Feuerwehr kommt, wenn es brennt". Gleichzeitig habe sie jedoch Steuern hinterzogen.

Obowohl das frühere Model in dem Prozess stets seine Unschuld beteuert hatte, folgt das Gericht mit seinem Urteil weitgehend der Darstellung der Staatsanwaltschaft. Auf Auermann werden neben der Geldstrafe somit Steurenachforderungen in der entsprechenden Höhe zukommen. Doch bis dahin kann es noch dauern. Die große Blonde, die in enger schwarzer Hose und beigem Pulli persönlich vor Gericht erschienen war, sagte hinterher fast trotzig: "Ich bin natürlich nicht zufrieden, wir werden in Berufung gehen." Auch Anwalt Robert Unger schüttelte den Kopf. "Wir halten das Urteil für falsch." Damit dürfte sich der Rechtsstreit weiter in die Länge ziehen.

mai/AFP/DPA
 
 
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