Arbeitnehmer, die rechtswidrig von einer Videokamera überwacht werden, können einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber haben. Mit einem am Mittwoch in Frankfurt am Main bekanntgegebenen Urteil hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) einer kaufmännischen Angestellten deswegen 7000 Euro zugesprochen. Sanktionen seien nötig, damit "der Rechtsschutz der Persönlichkeit" am Arbeitsplatz nicht verkümmere, erklärte das LAG zur Begründung. (Az: 7 Sa 1586/09)