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News am 29.05.2012
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Adoptionsverbot für Homosexuelle verfassungswidrig

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hält es für verfassungswidrig, dass Homosexuelle ein Adoptivkind ihres Lebenspartners nicht ebenfalls adoptieren dürfen und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hält es für verfassungswidrig, dass Homosexuelle ein Adoptivkind ihres Lebenspartners nicht ebenfalls adoptieren dürfen und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dessen Sprecherin bestätigte den Eingang am Donnerstag in Karlsruhe. Der Termin für eine Entscheidung sei aber noch nicht absehbar. Es geht darum, ob das Verbot der sogenannten sukzessiven Adoption eines Kindes durch den eingetragenen Lebenspartner von Adoptivvater oder -mutter gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.

AFP
 
 
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