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News am 29.05.2012
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Altersdifferenzierung bei Sozialplänen zulässig

Bei Massenentlassungen kann das Lebensalter eine wichtige Größe für die Berechnung der Sozialplanabfindung bleiben.

Bei Massenentlassungen kann das Lebensalter eine wichtige Größe für die Berechnung der Sozialplanabfindung bleiben. Das ist angemessen und auch nach EU-Recht zulässig, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Es bestätigte damit eine entsprechende Ausnahmeklausel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). (Az: 1 AZR 764/09)

AFP