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News am 29.05.2012
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Altersgrenze für Sachverständige unzulässig

Die Festlegung einer generellen Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist unzulässig.

Die Festlegung einer generellen Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch, dass eine Industrie- und Handelskammer (IHK) in ihrer Satzung eine solche Grenze nicht für alle Sachverständigen festsetzen darf. In dem konkreten Fall war damit die Klage eines heute 75-Jährigen erfolgreich, der nur bis zum Alter von 71 Jahren für die IHK tätig sein durfte. (Az.: BVerwG 8 C 24.11)

AFP
 
 
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