Im Prozess um die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom ist der Hauptangeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verurteilte den früheren Leiter der Telekom-Konzernsicherheit am Dienstag unter anderem wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.