Die Verteidiger von Beate Zschäpe, die zu der Zwickauer Neonazi-Zelle gehörte, haben nach Informationen von "Spiegel Online" am Dienstag beim Bundesgerichtshof Haftbeschwerde erhoben. Der Kölner Anwalt Wolfgang Heer und der Koblenzer Anwalt Wolfgang Stahl hätten darauf hingewiesen, dass gegen ihre Mandantin kein dringender Tatverdacht wegen Gründung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorliege, hieß es in dem Bericht. Es lasse sich bislang keine feste Organisationsstruktur zwischen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Zschäpe nachweisen, die der Begehung von Tötungsdelikten gedient habe.