Veranstalter von Pauschalreisen dürfen keine beliebig hohe Anzahlung von ihren Kunden verlangen. Das Landgericht Leipzig habe entschieden, dass eine Anzahlung über 40 Prozent des Gesamtpreises zu hoch ausfalle, teilte die Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen am Freitag in Düsseldorf mit. Auch sei es unangemessen, den Restbetrag der Reisekosten bereits eineinhalb Monate vor Reiseantritt zu verlangen. Die Verbraucherschützer hatten gegen entsprechende Forderungen eines Reiseveranstalters geklagt (Az. 08 O 3545/10).