Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten zu einem Deutschkurs auffordern, wenn die Arbeit dies erfordert. Darin liegt keine unzulässige Diskriminierung oder sonst ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwochnachmittag in Erfurt entschied. (Az.: 8 AZR 48/10)