In Stellenanzeigen dürfen Arbeitgeber nicht nach "jungen" Mitarbeitern suchen. Eine solche Anzeige verstößt gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, urteilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Abgelehnte ältere Bewerber haben danach gute Chancen auf eine Entschädigung. (Az: 8 AZR 530/09)