Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat einen für Dienstag angekündigten Streik der Fluglotsen erlaubt. In erster Instanz lehnte es einen Antrag auf einstweilige Verfügung der Deutschen Flugsicherung (DFS) ab. Sie wollte den Streik verhindern, da sie einige Forderungen der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) als rechtswidrig erachtet. Die DFS kündigte Berufung gegen das Urteil an. Deshalb wird sich vermutlich noch am Montagabend das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main mit dem Streik befassen.