Auch ältere Tarifverträge christlicher Gewerkschaften für hunderttausende Leiharbeiter sind nicht gültig. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Serviceagenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig, wie das Arbeitsgericht Berlin am Montag entschied. Als Konsequenz können viele Leiharbeitnehmer rückwirkend höheren Lohn verlangen, umgekehrt müssen Leiharbeitsfirmen mit Nachforderungen der Arbeitnehmer und auch der gesetzlichen Sozialkassen rechnen. (29 BV 13947/10)