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4. September 2010, 11:29 Uhr

Kritik an von der Leyens Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit

Das von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplante Gesetz gegen den Missbrauch bei der Leiharbeit stößt bei SPD und Gewerkschaften auf Kritik.

Das von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplante Gesetz gegen den Missbrauch bei der Leiharbeit stößt bei SPD und Gewerkschaften auf Kritik. "Das reicht nicht. Wir brauchen auch für die Leiharbeitnehmer einen Mindestlohn", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionschef Olaf Scholz und frühere Arbeitsminister dem "Hamburger Abendblatt" vom Wochenende. Wenn das Arbeitsministerium jetzt nur denen helfen wolle, "die entlassen und als Leiharbeiter zu schlechteren Konditionen wieder eingestellt werden, bleiben die meisten Probleme ungelöst".

Von der Leyen will den sogenannten Drehtüreffekt vermeiden, dass Arbeitnehmer erst entlassen und dann vom Unternehmen als Leiharbeiter zu schlechteren Bedingungen wiedereingestellt werden. Der Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium sieht vor, Unternehmen in solchen Fällen eine schlechtere Bezahlung zu verbieten.

Das sei viel zu wenig, sagte Scholz im SWR. Nötig sei neben einem Mindestlohn für die Leiharbeit eine Regelung, wonach Leiharbeiter nach ganz kurzer Zeit in einem Betrieb den gleichen Lohn bekämen wie Festangestellte. Diese Regelung sei offensichtlich bislang nicht geplant.

Über einen Mindestlohn will von der Leyen nach Ministeriumsangaben entscheiden, wenn die Folgen der vollständigen Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der EU absehbar sind. Kritiker befürchten, dass dann Leiharbeiter aus osteuropäischen Ländern zu Dumpinglöhnen in Deutschland Aufträge annehmen könnten.

Als "Kniefall vor der Leiharbeitslobby" kritisierte Detlef Wetzel, zweiter Vorsitzender der IG Metall, den Gesetzentwurf. "Die Bundesarbeitsministerin bedient damit ungeniert die Profiteure der Leiharbeit", sagte er der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" vom Samstag. Damit werde der Weg bereitet, dass mindestens eine Million Stammarbeitsplätze in Leiharbeit umgewandelt werden. Weder werde das Kernproblem, die ungleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmern und Stammkräften angepackt, noch dem "Heuern und Feuern" ein Riegel vorgeschoben. Auch Wetzel forderte eine Mindestlohn-Regelung für die Branche. Ansonsten drohten im Zuge der ab Mai 2011 geltenden vollen Freizügigkeit Stundenlöhne von 4,50 Euro und weniger.

Die FDP machte erneut klar, dass sie die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in der Zeitarbeitsbranche auch im nächsten Jahr auf keinen Fall mittragen wird. "Einen Mindestlohn wird es nicht geben", sagte der arbeitspolitischer Sprecher, Johannes Vogel, dem "Hamburger Abendblatt". Der FDP-Vorschlag, Leiharbeiter nach einer Frist bei der Bezahlung mit Stammbeschäftigten gleichzustellen, liege "nach wie vor auf dem Tisch".

AFP
 
 
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