12. April 2012, 17:08 Uhr

Arbeitsverhältnisse bestehen trotz Schließung der City BKK fort

Mit der Schließung der Pleite gegangenen City-BKK sind die Arbeitsverhältnisse bei der Krankenkasse nicht automatisch beendet. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag in mehreren Fällen. Es hätte versucht werden müssen, die Mitarbeiter bei anderen Kassen unterzubringen. Ein solches Unterbringungsverfahren sei aber nicht ordnungsgemäß erfolgt, hieß es zur Begründung. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auf das durch das Grundgesetz geschützte Recht am Arbeitsplatz. (Aktenzeichen: 2 Sa 15/12, 2 Sa 14/12, 5 Sa 142/12, 5 Sa 2554/11, 5 Sa 2555/11)

AFP
Jetzt bewerten
0 Bewertungen