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7. Januar 2011, 02:34 Uhr

EU-Kommission muss wegen Ungarns Mediengesetz handeln

Im Streit um das neue ungarische Mediengesetz hat Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn die EU-Kommission zu einem schnellen Handeln aufgefordert.

Im Streit um das neue ungarische Mediengesetz hat Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn die EU-Kommission zu einem schnellen Handeln aufgefordert. "Die Europäische Kommission muss der Durchsetzung der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung zum Recht verhelfen. Es ist offensichtlich, dass das ungarische Mediengesetz demokratische Grundregeln verletzt und insbesondere Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union", sagte Asselborn laut einem Bericht der Zeitung "Die Welt" (Freitagsausgabe). Am Freitag besucht EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso Ungarn, das zum Jahresanfang die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat.

"Ungarn geht einen Weg, der extrem gefährlich ist und von der Demokratie wegführt", sagte Asselborn. "Wenn das Schule macht, wird die Glaubwürdigkeit der Europäer gefährdet". Laut Asselborn gehören Pressfreiheit und freie Meinungsäußerung zu den Grundprinzipien der Demokratie. "Die Presse muss die Regierungen kontrollieren und nicht die Regierungen die Presse." Natürlich müssten dabei Grundregeln eingehalten werden. "Aber diese werden durch allgemeine Gesetzgebung festgelegt und nicht durch einen parteipolitisch dominierten Medienrat", erklärte Asselborn. "Die EU kann keinen Dialog über Menschenrechte führen, wenn sie diese nach innen selbst verletzt".

Barroso hatte angekündigt, er wolle bei seinem Treffen mit dem ungarischen Regierungschef Viktor Orban das umstrittene ungarische Mediengesetz zur Sprache bringen, das europaweit für Kritik gesorgt hatte. Das Gesetz besiegelt die Einrichtung eines sogenannten Medienrats, dem mehrere Mitglieder der Regierungspartei angehören. Das Gremium kann unter anderem Rundfunkbetriebe, Zeitungen und Zeitschriften, deren Berichte als "politisch nicht ausgewogen" erachtet werden, mit sehr hohen Geldbußen von bis zu 200 Millionen Forint (720.000 Euro) belegen.

AFP