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14. September 2010, 11:24 Uhr

Greenpeace will Stilllegung durch Klage erzwingen

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat ihre Forderung nach Abschaltung des Atomkraftwerks Krümmel mit einer Klage vor dem schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht untermauert.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat ihre Forderung nach Abschaltung des Atomkraftwerks Krümmel mit einer Klage vor dem schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht untermauert. Die zuständige Atomaufsicht des Landes im Kieler Justizministerium habe nicht fristgerecht auf einen Antrag auf Widerruf der Betriebserlaubnis reagiert, teilte Greenpeace am Dienstag in Hamburg mit. Die Atomaufsicht bestätigte den Eingang der Klage.

Nach Auffassung von Greenpeace ist der Reaktor nicht ausreichend gegen den Aufprall eines großen Verkehrsflugzeugs geschützt. Die Organisation versucht daher gemeinsam mit Anwohnern, auf juristischem Weg die Stilllegung von Krümmel zu erreichen. Ähnliche Klagen haben Greenpeace und Betroffene nach eigenen Angaben auch gegen vier weitere Atomkraftwerke in Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Bayern eingereicht.

Mit einer sogenannten Untätigkeitsklage können Bürger gegen die Verwaltung vorgehen, wenn diese nach ihrer Auffassung grundlos Entscheidungen verzögert. Das Atomkraftwerk Krümmel an der Elbe in Schleswig-Holstein steht seit dem Brand eines Transformators im Jahr 2007 fast durchgängig still. Greenpeace bezeichnete das Kraftwerk in der Nähe von Hamburg als einen der "gefährlichsten Reaktoren Deutschlands". Es gehört je zur Hälfte den Stromkonzernen Vattenfall und Eon.

Nach Angaben des Kieler Justizministeriums hatte die Atomaufsicht des Landes bereits Ende 2008 "diverse" Anträge auf Widerruf der Betriebserlaubnis für die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel abgelehnt, die mit der Gefahr eines Flugzeugabsturzes begründet worden waren. Die nun eingereichte Klage stehe offenbar im Zusammenhang mit den beim Oberlandesgericht in Schleswig ohnehin anhängigen Klagen gegen diese Entscheidungen. Den Vorwurf der Verzögerung wies das Ministerium zurück. Die Prüfung des "technischen Zustands" von Krümmel und der "Zuverlässigkeit" des Betreibers seien derzeit noch nicht abgeschlossen.

Zeitgleich mit der Klage kritisierte Greenpeace die Bundesregierung wegen einer angeblichen Änderung des Atomgesetzes im Zusammenhang mit dem geplanten Atomkompromiss über längeren Akw-Laufzeiten, die künftig Klagen wegen fehlender Sicherungen gegen Flugzeugabstürze verhindern könnte. Der Organisation liegt nach eigenen Angaben ein Regierungsentwurf der Atomgesetznovelle vor, wonach Flugzeugabstürze nur noch als "erweitertes Restrisiko" gewertet werden. Gegen Risiken dieser Kategorie seien Klagen betroffener Dritter aber ausgeschlossen.

AFP
 
 
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