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17. Juni 2011, 11:17 Uhr

Auch EnBW schaltet zwei Alt-Atomkraftwerke ab

Das Aus für acht Atomkraftwerke ist besiegelt. Allerdings hatte EnBW dies für seine Meiler noch nicht offiziell mitgeteilt. Doch jetzt steht fest: Das Unternehmen werde Neckarwestheim I und Philippsburg 1 "nicht wieder anfahren und ans Netz nehmen".

Nach Ablauf des Atommoratoriums der Bundesregierung wird auch der Energiekonzern EnBW die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 nicht wieder in Betrieb nehmen. Das Unternehmen werde die Atomkraftwerke für den Zeitraum zwischen dem Ablauf des dreimonatigen Moratoriums und der geplanten Änderung des Atomgesetzes "nicht wieder anfahren und ans Netz nehmen", teilte die EnBW am Freitag in Karlsruhe mit. Zur Begründung hieß es, ausschlaggebend sei letztlich die Abwägung zwischen kurzfristigen wirtschaftlichen Nachteilen einerseits und dem langfristigen Erhalt von Kundenbeziehungen und der Akzeptanz in der Gesellschaft andererseits gewesen.

Neckarwestheim I und Philippsburg 1 gehörten zu jenen Kraftwerken, die von dem nach der Atomkatastrophe in Japan verkündeten Moratorium für die sieben ältesten deutschen Akw betroffen waren. Es läuft offiziell am Samstag aus. Danach könnten die Reaktoren theoretisch für voraussichtlich einige Wochen wieder angefahren werden, bis das geplante Atomausstiegsgesetz in Kraft tritt. Dieses sieht das endgültige Aus für die Alt-Akw und den sogenannten Pannenmeiler in Krümmel vor. Zudem regelt es die stufenweise Abschaltung der restlichen Reaktoren bis 2022.

Der Betreiber Eon hatte bereits erklärt, seine Alt-Kraftwerke Unterweser und Isar 1 nicht mehr anfahren zu wollen. Am Donnerstag hatte auch der Energiekonzern RWE mitgeteilt, dass das Kernkraftwerk Biblis B nicht wieder in Betrieb genommen wird. Der ebenfalls wegen des Moratoriums abgeschaltete Druckwasserreaktor Biblis Block A bleibt laut RWE wegen einer Revision ohnehin abgeschaltet. Die von Vattenfall betriebenen Akw Brunsbüttel und Krümmel stehen derzeit nach Pannen still, so dass dort ebenfalls kein Entscheidungsbedarf besteht.

AFP/DPA
 
 
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