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News am 30.05.2012
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Ausgaben für Erststudium auch in Zukunft keine Werbungkosten

Die Ausgaben für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium werden auch in Zukunft bei der Steuererklärung nicht als Werbungskosten anerkannt.

Die Ausgaben für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium werden auch in Zukunft bei der Steuererklärung nicht als Werbungskosten anerkannt. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen am späten Donnerstagabend in Berlin. Damit hebelt der Bundestag ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Absetzbarkeit von Ausbildungskosten aus. Zugleich soll aber ab 2012 der Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten von derzeit 4000 auf 6000 Euro angehoben werden.

AFP