Wer in einen Unfall verwickelt wird, kann der eigenen Versicherung nicht verbieten, den Schaden der Gegenseite zu regulieren. Versicherte müssen danach die Höherstufung in eine teurere Beitragsklasse bei der Haftpflichtversicherung hinnehmen, wie der Autoclub ADAC am Mittwoch unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München mitteilte.