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News am 30.05.2012
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BAG begrenzt Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen begrenzt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen begrenzt. Nach einem am Dienstag verkündeten Beschluss besteht bei Stellenbesetzungen nur dann ein Beteiligungsrecht, wenn Behinderte besonders betroffen sind. (Az: 9 ABR 83/09)

AFP