Für Arbeitnehmer, die dieses Jahr erstmals kein Weihnachtsgeld bekommen haben, könnte sich ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnen. Denn mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt eine häufig verwendete Vorbehaltsklausel als unwirksam verworfen. Es sprach daher einem Diplomingenieur aus Nordrhein-Westfalen ein Weihnachtsgeld zu. (Az: 10 AZR 671/09)